Klimaschutz/Statistik

Kurzfassung: Klimaschutz/StatistikÄnderung des Umweltstatistikgesetzes beschlossen Das Bundeskabinett hat heute das vom Bundesumweltministerium vorgelegte "Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 28.05.2014] Klimaschutz/Statistik

Änderung des Umweltstatistikgesetzes beschlossen Das Bundeskabinett hat heute das vom Bundesumweltministerium vorgelegte "Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG)" beschlossen. Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, um ihre Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen zu erfüllen, die sich aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ergeben.
Deutschland hat sich verpflichtet, jährlich über die Emission von Treibhausgasen zu berichten. Dieses bezieht sich einerseits auf die einzelnen Treibhausgase, andererseits auf die Gesamtheit aller Treibhausgase. Die einzelnen Substanzen sind dabei über ihr Treibhauspotenzial (Global Warming Potentials [GWP]) normierbar.
Die 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2012 in Durban hatte die Richtlinie zur Berichterstattung der Industriestaaten (Annex I-Staaten) geändert und u.a. neue Berichtspflichten zu zwei besonders klimaschädlichen Treibhausgasen - Perfluordekalin und Stickstofftrifluorid - beschlossen. Um über die jährlichen Emissionen dieser Stoffe berichten zu können, musste das Umweltstatistikgesetz geändert werden.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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