28.05.2014 15:40 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Handel & Dienstleistungen von Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt
Warum ist Rechtsschutz heute so wichtig?
Eine Rechtsschutzversicherung ist heute für viele Menschen eine der wichtigsten Versicherungen. Die richtige Beratung zur Abklärung der Deckung ist dabei sehr wichtig und erspart im Ernstfall viel Ärger.Kurzfassung: Da es heute schnell zu einem Streitfall kommen kann, sollte man nach Möglichkeit durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sein. Da es einem selbst bei einer zurückhaltenden Lebensweise passieren kann, dass man verklagt wird oder selbst klagen muss, sind es nicht mehr nur Sonderfälle, in denen man eine Deckung im Rücken haben sollte.
[Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt - 28.05.2014] Rechtsstreitigkeiten können jeden treffen
Wir bewegen uns jeden Tag in vielen unterschiedlichen Lebensbereichen und haben dabei Kontakt zu genau so unterschiedlichen Menschen. Dass es dabei immer zu Konflikten und Streitigkeiten kommen kann, sowohl privat, als auch beruflich, liegt auf der Hand. Dabei müssen nicht immer Sie selbst derjenige sein, der den Streit verursacht. Falls Sie verklagt werden, müssen Sie im Falle einer Verurteilung zur Zahlung auch noch zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Auch wenn man sich im Recht fühlt, heißt das noch lange nicht, dass man am Ende auch Recht bekommt. Für solche Fälle ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung wenigstens die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trägt.
Rechtsschutz bietet Entlastung
Wenn Sie selbst die klagende Partei sind, müssen Sie in der Regel die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, sowie Zeugengebühren verauslagen. Auch diese werden von einer Rechtsschutzversicherung ggf. übernommen. Besonders wenn es um hohe Streitwerte geht, kann es sehr belastend sein, die Kosten verauslagen zu müssen und viele schrecken vor einem Prozess zurück, wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Ein guter Anwalt, der Sie in solchen Fällen berät und eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung können dabei sehr hilfreich sein. Wir erörtern im Folgenden, weshalb Rechtsschutz sinnvoll sein kann und in welchen Situationen eine Rechtsschutzversicherung greift.
Vorstellung von Arbeitsrecht Hannover
Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt von der Kanzlei für Arbeitsrecht Hannover in der Königstraße 50 ist für alle Fragen zu Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin. Jahrelange Erfahrung und ein fundiertes Fachwissen bilden die Grundlage für die Arbeit von Frau Bendfeldt aus, sodass Sie sich bei ihr hervorragend betreut fühlen können.
Interview mit Frau Bendfeldt von Arbeitsrecht Hannover
WUP: Wie schnell kann es zu einem Rechtsstreit kommen?
Frau Bendfeldt: Überall da, wo Menschen miteinander Verträge abschließen, aber auch generell in Situationen der menschlichen Interaktion kann es immer passieren, dass Konflikte auftreten. Ab dem Zeitpunkt, ab dem keine gütliche Einigung mehr gefunden werden kann, kann es dann grundsätzlich passieren, dass eine der beteiligten Parteien eine Klage einreicht. Dabei spielt es häufig keine Rolle, um welche Geldbeträge es geht - mögen diese noch so klein sein - sondern ums Prinzip.
WUP: Wer braucht überhaupt Rechtsschutz?
Frau Bendfeldt: Gerade im Bereich des Arbeitsrechtes ist Rechtsschutz besonders wichtig. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt dies gleichermaßen, denn vor den Arbeitsgerichten trägt in der 1. Instanz jeder seine Kosten selbst, egal wie es ausgeht.
Weiterhin ist Rechtsschutz im Bereich des Mietrechts angebracht, für Vermieter insbesondere, wenn ein Mieter seine laufenden Mieten nicht mehr bezahlt und der Vermieter den Mieter aus der Wohnung herausklagen möchte. Dabei geht es oft um besonders hohe Streitwerte und es entstehen hohe Kosten und am Ende ist nicht klar, ob beim Mieter überhaupt etwas zu holen ist. Aber auch für Mieter kann es sehr wichtig sein, wenn er etwa wegen Mängeln der Mietsache gegen den Vermieter vorgehen will oder sich gegen eine unzulässige Mieterhöhung zur Wehr setzen will.
Interessant ist eine Rechtsschutzversicherung auch für den Bereich des Straßenverkehrs, sowohl für die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten, als auch bei Verkehrsunfällen. Nur bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe.
Rechtsschutzversicherungen für Gewerbetreibende haben leider viele Ausnahmetatbestände, die man sich genau ansehen sollte, bevor man eine solche Versicherung abschließt.
WUP: Sollte jede Person einen Rechtschutz haben oder ist es nicht immer notwendig?
Frau Bendfeldt: Es gibt immer Bereiche, in denen ein Rechtsschutz sinnvoll ist, allerdings kann es auch für gewisse Personengruppen eher unwichtig sein, z. B. brauchen Rentner keine Arbeitsrechtsschutz mehr und wer weder Mieter, noch Vermieter ist, benötigt keinen Mietrechtsschutz, wer keinen Führerschein hat, benötigt unter Umständen keinen Verkehrsrechtsschutz, u.a.
WUP: Wann wird ein Rechtsschutz wirksam?
Frau Bendfeldt: Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, gibt es zunächst eine Karenzzeit, welche eingehalten werden muss. Diese beträgt im Regelfall drei Monate. Alle Rechtsschutzfälle, die in diesem Zeitraum eintreten übernimmt die Rechtschutzversicherung nicht. Ebenso gilt dies für alle Fälle, die bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Dies dient dem Ausschluss bestehender Streitigkeiten und schützt auch den Versicherer, denn solche Versicherungen sollen primär vorbeugende Funktion haben. Nach Ablauf der Karenzzeit tritt die Versicherung dann, sofern es sich um eine versicherte Angelegenheit handelt, auf Antrag für die Kosten entweder einer Rechtsberatung, einer außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung oder auch eines Klageverfahrens ein. Allerdings sollte, insbesondere bei Klageerhebung, Aussicht auf Erfolg bestehen, andernfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme auch ablehnen.
Weiter gibt es Fälle die den Grundstückserwerb, sowie die Finanzierung eines Grundstückserwerbs betreffen oder auch Schadensersatzforderungen aufgrund von riskanten Geldanlagen, die grundsätzlich vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
WUP: Was hat sich auf dem Gebiet des Rechtschutzes in den letzten Jahren verändert?
Frau Bendfeldt: Es kommt heute von Seiten der Versicherungsgesellschaften immer häufiger vor, dass diese versuchen, riskante Fälle von vornherein auszuschließen. Hierzu zählen die bereits erwähnten riskanten Geldanlagen, wie Zertifikate und Investmentfonds. Man kann das besonders seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 verzeichnen. Bei älteren Rechtsschutzversicherungen werden auch solche Fälle vereinzelt noch abgedeckt, bei neuen Verträgen werden sie grundsätzlich ausgeschlossen.
WUP: Kann man auch spezielle Rechtsschutzversicherungen abschließen?
Frau Bendfeldt: Das ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es einzelne Versicherer, welche Rechtsschutzversicherungen anbieten, die nur einen besonderen Bereich abdecken. Das kann dann beispielsweise ein Rechtschutz sein, welcher sich nur auf Angelegenheiten bezieht, die mit dem Kraftfahrzeug zu tun haben oder ein Rechtsschutz speziell für den Bereich des Arbeitsrechts.
WUP: Womit müsste eine Person im Streitfall rechnen, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht?
Frau Bendfeldt: Falls ein Mandant eine Klage einreichen möchte, muss er zunächst den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Dazu kommen zusätzlich die Kosten für seinen Anwalt und eventuell weitere Beteiligte wie Sachverständige oder Zeugen. Falls der Mandant den Rechtsstreit verliert, ist er außerdem verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, sowie die gesamten angefallenen Gerichtskosten zu tragen. Diese hat er wohlgemerkt zusätzlich zu dem Geldbetrag zu zahlen, zu dessen Zahlung er eventuell verurteilt wurde. Falls man verklagt wird und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann es häufig ratsam sein, sich möglichst mit der Gegenseite gütlich zu einigen, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind.
WUP: Welche Vorteile bietet Rechtsschutz deshalb im Streitfall?
Frau Bendfeldt: Die Senkung des Kostenrisikos und die Übernahme aller anfallenden, direkt mit dem Rechtsstreit zusammenhängenden Kosten bedeutet für Mandanten meist eine bereits nicht unerhebliche Entlastung. Dies verringert natürlich auch einen Teil der psychischen Belastung, da man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. Auch können Prozesse häufig abgekürzt werden, da sich insbesondere für Kläger einer Zahlungsklage aufgrund der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung Vergleiche eher lohnen, während andernfalls ein geringerer Vergleichsbetrag leicht durch die eigenen Rechtsanwaltskosten aufgezehrt werden können.
WUP: Welche Art von Rechtschutz empfehlen Sie je nach Bedarfstyp?
Frau Bendfeldt: Man unterscheidet Rechtsschutz für Selbständige und Nichtselbständige. Die einzelnen Verträge beinhalten jeweils alle notwendigen Deckungsfälle für diese beiden Bedarfsgruppen und können jeweils um einzelne Rechtsgebiete erweitert werden. Besonders empfehlenswert sind allerdings Rechtschutzversicherungen im Bereich des Arbeitsrechts, da jede Partei im Streitfall, auch bei Abschluss eines Vergleichs. ihre Kosten selbst tragen muss und im Falle einer Abfindungszahlung für den Arbeitnehmer von dieser möglicherweise nicht mehr viel übrig bleibt.
WUP: Vielen Dank!
Kontakt Arbeitsrecht Hannover
www.arbeitsrechthannover.eu
Frau Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
Tel: 0511 279 488 30
Mail: info@arbeitsrechthannover.eu
Web: www.arbeitsrechthannover.eu
Wir bewegen uns jeden Tag in vielen unterschiedlichen Lebensbereichen und haben dabei Kontakt zu genau so unterschiedlichen Menschen. Dass es dabei immer zu Konflikten und Streitigkeiten kommen kann, sowohl privat, als auch beruflich, liegt auf der Hand. Dabei müssen nicht immer Sie selbst derjenige sein, der den Streit verursacht. Falls Sie verklagt werden, müssen Sie im Falle einer Verurteilung zur Zahlung auch noch zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Auch wenn man sich im Recht fühlt, heißt das noch lange nicht, dass man am Ende auch Recht bekommt. Für solche Fälle ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung wenigstens die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trägt.
Rechtsschutz bietet Entlastung
Wenn Sie selbst die klagende Partei sind, müssen Sie in der Regel die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, sowie Zeugengebühren verauslagen. Auch diese werden von einer Rechtsschutzversicherung ggf. übernommen. Besonders wenn es um hohe Streitwerte geht, kann es sehr belastend sein, die Kosten verauslagen zu müssen und viele schrecken vor einem Prozess zurück, wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Ein guter Anwalt, der Sie in solchen Fällen berät und eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung können dabei sehr hilfreich sein. Wir erörtern im Folgenden, weshalb Rechtsschutz sinnvoll sein kann und in welchen Situationen eine Rechtsschutzversicherung greift.
Vorstellung von Arbeitsrecht Hannover
Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt von der Kanzlei für Arbeitsrecht Hannover in der Königstraße 50 ist für alle Fragen zu Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin. Jahrelange Erfahrung und ein fundiertes Fachwissen bilden die Grundlage für die Arbeit von Frau Bendfeldt aus, sodass Sie sich bei ihr hervorragend betreut fühlen können.
Interview mit Frau Bendfeldt von Arbeitsrecht Hannover
WUP: Wie schnell kann es zu einem Rechtsstreit kommen?
Frau Bendfeldt: Überall da, wo Menschen miteinander Verträge abschließen, aber auch generell in Situationen der menschlichen Interaktion kann es immer passieren, dass Konflikte auftreten. Ab dem Zeitpunkt, ab dem keine gütliche Einigung mehr gefunden werden kann, kann es dann grundsätzlich passieren, dass eine der beteiligten Parteien eine Klage einreicht. Dabei spielt es häufig keine Rolle, um welche Geldbeträge es geht - mögen diese noch so klein sein - sondern ums Prinzip.
WUP: Wer braucht überhaupt Rechtsschutz?
Frau Bendfeldt: Gerade im Bereich des Arbeitsrechtes ist Rechtsschutz besonders wichtig. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt dies gleichermaßen, denn vor den Arbeitsgerichten trägt in der 1. Instanz jeder seine Kosten selbst, egal wie es ausgeht.
Weiterhin ist Rechtsschutz im Bereich des Mietrechts angebracht, für Vermieter insbesondere, wenn ein Mieter seine laufenden Mieten nicht mehr bezahlt und der Vermieter den Mieter aus der Wohnung herausklagen möchte. Dabei geht es oft um besonders hohe Streitwerte und es entstehen hohe Kosten und am Ende ist nicht klar, ob beim Mieter überhaupt etwas zu holen ist. Aber auch für Mieter kann es sehr wichtig sein, wenn er etwa wegen Mängeln der Mietsache gegen den Vermieter vorgehen will oder sich gegen eine unzulässige Mieterhöhung zur Wehr setzen will.
Interessant ist eine Rechtsschutzversicherung auch für den Bereich des Straßenverkehrs, sowohl für die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten, als auch bei Verkehrsunfällen. Nur bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe.
Rechtsschutzversicherungen für Gewerbetreibende haben leider viele Ausnahmetatbestände, die man sich genau ansehen sollte, bevor man eine solche Versicherung abschließt.
WUP: Sollte jede Person einen Rechtschutz haben oder ist es nicht immer notwendig?
Frau Bendfeldt: Es gibt immer Bereiche, in denen ein Rechtsschutz sinnvoll ist, allerdings kann es auch für gewisse Personengruppen eher unwichtig sein, z. B. brauchen Rentner keine Arbeitsrechtsschutz mehr und wer weder Mieter, noch Vermieter ist, benötigt keinen Mietrechtsschutz, wer keinen Führerschein hat, benötigt unter Umständen keinen Verkehrsrechtsschutz, u.a.
WUP: Wann wird ein Rechtsschutz wirksam?
Frau Bendfeldt: Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, gibt es zunächst eine Karenzzeit, welche eingehalten werden muss. Diese beträgt im Regelfall drei Monate. Alle Rechtsschutzfälle, die in diesem Zeitraum eintreten übernimmt die Rechtschutzversicherung nicht. Ebenso gilt dies für alle Fälle, die bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Dies dient dem Ausschluss bestehender Streitigkeiten und schützt auch den Versicherer, denn solche Versicherungen sollen primär vorbeugende Funktion haben. Nach Ablauf der Karenzzeit tritt die Versicherung dann, sofern es sich um eine versicherte Angelegenheit handelt, auf Antrag für die Kosten entweder einer Rechtsberatung, einer außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung oder auch eines Klageverfahrens ein. Allerdings sollte, insbesondere bei Klageerhebung, Aussicht auf Erfolg bestehen, andernfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme auch ablehnen.
Weiter gibt es Fälle die den Grundstückserwerb, sowie die Finanzierung eines Grundstückserwerbs betreffen oder auch Schadensersatzforderungen aufgrund von riskanten Geldanlagen, die grundsätzlich vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
WUP: Was hat sich auf dem Gebiet des Rechtschutzes in den letzten Jahren verändert?
Frau Bendfeldt: Es kommt heute von Seiten der Versicherungsgesellschaften immer häufiger vor, dass diese versuchen, riskante Fälle von vornherein auszuschließen. Hierzu zählen die bereits erwähnten riskanten Geldanlagen, wie Zertifikate und Investmentfonds. Man kann das besonders seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 verzeichnen. Bei älteren Rechtsschutzversicherungen werden auch solche Fälle vereinzelt noch abgedeckt, bei neuen Verträgen werden sie grundsätzlich ausgeschlossen.
WUP: Kann man auch spezielle Rechtsschutzversicherungen abschließen?
Frau Bendfeldt: Das ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es einzelne Versicherer, welche Rechtsschutzversicherungen anbieten, die nur einen besonderen Bereich abdecken. Das kann dann beispielsweise ein Rechtschutz sein, welcher sich nur auf Angelegenheiten bezieht, die mit dem Kraftfahrzeug zu tun haben oder ein Rechtsschutz speziell für den Bereich des Arbeitsrechts.
WUP: Womit müsste eine Person im Streitfall rechnen, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht?
Frau Bendfeldt: Falls ein Mandant eine Klage einreichen möchte, muss er zunächst den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Dazu kommen zusätzlich die Kosten für seinen Anwalt und eventuell weitere Beteiligte wie Sachverständige oder Zeugen. Falls der Mandant den Rechtsstreit verliert, ist er außerdem verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, sowie die gesamten angefallenen Gerichtskosten zu tragen. Diese hat er wohlgemerkt zusätzlich zu dem Geldbetrag zu zahlen, zu dessen Zahlung er eventuell verurteilt wurde. Falls man verklagt wird und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann es häufig ratsam sein, sich möglichst mit der Gegenseite gütlich zu einigen, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind.
WUP: Welche Vorteile bietet Rechtsschutz deshalb im Streitfall?
Frau Bendfeldt: Die Senkung des Kostenrisikos und die Übernahme aller anfallenden, direkt mit dem Rechtsstreit zusammenhängenden Kosten bedeutet für Mandanten meist eine bereits nicht unerhebliche Entlastung. Dies verringert natürlich auch einen Teil der psychischen Belastung, da man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. Auch können Prozesse häufig abgekürzt werden, da sich insbesondere für Kläger einer Zahlungsklage aufgrund der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung Vergleiche eher lohnen, während andernfalls ein geringerer Vergleichsbetrag leicht durch die eigenen Rechtsanwaltskosten aufgezehrt werden können.
WUP: Welche Art von Rechtschutz empfehlen Sie je nach Bedarfstyp?
Frau Bendfeldt: Man unterscheidet Rechtsschutz für Selbständige und Nichtselbständige. Die einzelnen Verträge beinhalten jeweils alle notwendigen Deckungsfälle für diese beiden Bedarfsgruppen und können jeweils um einzelne Rechtsgebiete erweitert werden. Besonders empfehlenswert sind allerdings Rechtschutzversicherungen im Bereich des Arbeitsrechts, da jede Partei im Streitfall, auch bei Abschluss eines Vergleichs. ihre Kosten selbst tragen muss und im Falle einer Abfindungszahlung für den Arbeitnehmer von dieser möglicherweise nicht mehr viel übrig bleibt.
WUP: Vielen Dank!
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Frau Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
Tel: 0511 279 488 30
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Web: www.arbeitsrechthannover.eu
Weitere Informationen
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Königstraße 50, 30175 Hannover, Deutschland
Tel.: 0511 27948830; http://arbeitsrechthannover.eu
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