30.05.2014 10:19 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)
vfa zu Kartellamtsgenehmigung des Transparenzkodex: Meilenstein als erster Schritt ...
Kurzfassung: vfa zu Kartellamtsgenehmigung des Transparenzkodex: Meilenstein als erster Schritt ...Der Transparenzkodex der forschenden Pharma-Unternehmen hat nun auch die Genehmigung des Kartellamts erhalten. Er ...
[Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) - 30.05.2014] vfa zu Kartellamtsgenehmigung des Transparenzkodex: Meilenstein als erster Schritt ...
Der Transparenzkodex der forschenden Pharma-Unternehmen hat nun auch die Genehmigung des Kartellamts erhalten. Er verpflichtet Unternehmen, die Mitglied der "Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) sind, künftig ihre Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen.
Dazu sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer für die forschenden Pharma-Unternehmen: "Dass der Transparenzkodex nunmehr gilt und seine Vorgaben in die Tat umgesetzt werden, ist ein Meilenstein in Richtung größerer Transparenz der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem!"
"Jetzt kommt es darauf an, den Transparenzkodex mit Leben zu erfüllen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Daten zu erfassen und die Veröffentlichung mit den Betroffenen abzustimmen. Der Erfolg dieser Initiative wird von der Bereitschaft der anderen Beteiligten im Gesundheitswesen zu mehr Transparenz abhängen. So ist die Mitwirkung der Ärzte für die Veröffentlichung individueller Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht unerlässlich. Es ist dem vfa daher ein wichtiges Anliegen, die Ärzteschaft und auch weitere beteiligte Gruppen für das neue Transparenzmodell zu gewinnen. Für Industrie und Ärzteschaft geht es gleichermaßen darum, Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber Patienten zu sichern und dem langen Schatten alter Vorurteile und neuer Missverständnisse zu entkommen," so Fischer weiter.
Hintergrund:
Am 27. November 2013 haben die Mitglieder der "Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) den Transparenzkodex beschlossen. Der FSA-Transparenzkodex ist nach Anerkennung durch das Bundeskartellamt für die Mitgliedsunternehmen der FSA, zu denen sämtliche im vfa organisierte Pharma-Unternehmen zählen, verbindlich.
Der Transparenzkodex verpflichtet die
FSA-Mitgliedsunternehmen, ihre direkten und indirekten Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen. Dazu zählen Spenden und andere einseitige Zuwendungen, geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungs- und Beratungshonorare sowie Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung.
Die Informationen sollen für jedermann zugänglich auf einer Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und damit die Kooperation von Industrie und Ärzten transparent machen.
Grundsätzlich soll eine individuelle Veröffentlichung unter namentlicher Nennung des Empfängers und Angabe seiner Geschäftsadresse erfolgen. In den Fällen, in denen eine Veröffentlichung unter namentlicher Nennung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist (z.B. aus Datenschutzgründen, d.
h. wenn ein Zuwendungsempfänger seine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht gibt), erfolgt die Veröffentlichung in einer zusammengefassten Form.
Handelt es sich um Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, wird eine zusammengefasste Veröffentlichung ohne namentliche Nennung der individuellen Empfänger erfolgen. Hierunter werden auch Anwendungsbeobachtungen fallen. Hier wird zusammengefasst veröffentlicht, damit Wettbewerber keine Rückschlüsse auf Forschungsprojekte ziehen können.
Nach den Vorgaben des Transparenzkodex soll eine erste Veröffentlichung im Jahr 2016 mit den Daten des Kalenderjahrs 2015 erfolgen. Die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, ihre internen Systeme anzupassen oder sogar vollständig neue zu entwickeln. Diese Systeme müssen die Zahlungsströme aus allen Abteilungen ressort- und grenzübergreifend erfassen, damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Daten gewährleistet ist.
Flankierend zu den Transparenzregelungen ist die Abgabe von Geschenken an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise künftig verboten.
Weitere Informationen finden sich unter:
- www.pharma-transparenz.de
- www.vfa.de/transparenz
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 45 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 80.000 Mitarbeiter.
Mehr als 18.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)
Hausvogteiplatz 13
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 49 (0) 30/2 06 04-203
Telefax: 49 (0) 30/2 06 04-209
Mail: info@vfa.de
URL: http://www.vfa.de
Der Transparenzkodex der forschenden Pharma-Unternehmen hat nun auch die Genehmigung des Kartellamts erhalten. Er verpflichtet Unternehmen, die Mitglied der "Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) sind, künftig ihre Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen.
Dazu sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer für die forschenden Pharma-Unternehmen: "Dass der Transparenzkodex nunmehr gilt und seine Vorgaben in die Tat umgesetzt werden, ist ein Meilenstein in Richtung größerer Transparenz der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem!"
"Jetzt kommt es darauf an, den Transparenzkodex mit Leben zu erfüllen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Daten zu erfassen und die Veröffentlichung mit den Betroffenen abzustimmen. Der Erfolg dieser Initiative wird von der Bereitschaft der anderen Beteiligten im Gesundheitswesen zu mehr Transparenz abhängen. So ist die Mitwirkung der Ärzte für die Veröffentlichung individueller Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht unerlässlich. Es ist dem vfa daher ein wichtiges Anliegen, die Ärzteschaft und auch weitere beteiligte Gruppen für das neue Transparenzmodell zu gewinnen. Für Industrie und Ärzteschaft geht es gleichermaßen darum, Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber Patienten zu sichern und dem langen Schatten alter Vorurteile und neuer Missverständnisse zu entkommen," so Fischer weiter.
Hintergrund:
Am 27. November 2013 haben die Mitglieder der "Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) den Transparenzkodex beschlossen. Der FSA-Transparenzkodex ist nach Anerkennung durch das Bundeskartellamt für die Mitgliedsunternehmen der FSA, zu denen sämtliche im vfa organisierte Pharma-Unternehmen zählen, verbindlich.
Der Transparenzkodex verpflichtet die
FSA-Mitgliedsunternehmen, ihre direkten und indirekten Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen. Dazu zählen Spenden und andere einseitige Zuwendungen, geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungs- und Beratungshonorare sowie Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung.
Die Informationen sollen für jedermann zugänglich auf einer Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und damit die Kooperation von Industrie und Ärzten transparent machen.
Grundsätzlich soll eine individuelle Veröffentlichung unter namentlicher Nennung des Empfängers und Angabe seiner Geschäftsadresse erfolgen. In den Fällen, in denen eine Veröffentlichung unter namentlicher Nennung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist (z.B. aus Datenschutzgründen, d.
h. wenn ein Zuwendungsempfänger seine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht gibt), erfolgt die Veröffentlichung in einer zusammengefassten Form.
Handelt es sich um Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, wird eine zusammengefasste Veröffentlichung ohne namentliche Nennung der individuellen Empfänger erfolgen. Hierunter werden auch Anwendungsbeobachtungen fallen. Hier wird zusammengefasst veröffentlicht, damit Wettbewerber keine Rückschlüsse auf Forschungsprojekte ziehen können.
Nach den Vorgaben des Transparenzkodex soll eine erste Veröffentlichung im Jahr 2016 mit den Daten des Kalenderjahrs 2015 erfolgen. Die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, ihre internen Systeme anzupassen oder sogar vollständig neue zu entwickeln. Diese Systeme müssen die Zahlungsströme aus allen Abteilungen ressort- und grenzübergreifend erfassen, damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Daten gewährleistet ist.
Flankierend zu den Transparenzregelungen ist die Abgabe von Geschenken an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise künftig verboten.
Weitere Informationen finden sich unter:
- www.pharma-transparenz.de
- www.vfa.de/transparenz
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 45 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 80.000 Mitarbeiter.
Mehr als 18.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
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Hausvogteiplatz 13
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 49 (0) 30/2 06 04-203
Telefax: 49 (0) 30/2 06 04-209
Mail: info@vfa.de
URL: http://www.vfa.de
Weitere Informationen
Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 49 (0) 30/2 06 04-203; http://www.vfa.de
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