Händlerschutz warnt vor drohender eBay Abmahnwelle ab 13.06
Ab dem 13. Juni wird es eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben die es in sich hat.Kurzfassung: Der www.Händlerschutz.com , Partner der Händler, warnt vor drohender Abmahnwelle die Online-Händler und eBay-Händler treffen könnte. Das Rückgaberecht nach § 356 BGB entfällt und damit gibt es dann auch keine Rückgabebelehrung mehr. Aber Achtung, es gibt vieles zu beachten und erstmals wird ein Widerrufsformular zur Pflicht.
[Händlerschutz - 03.06.2014] Ab dem 13. Juni wird es eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben die es in sich hat. Der Händlerschutz , Partner der Händler, warnt vor drohender Abmahnwelle die Online-Händler und eBay-Händler treffen könnte. Das Rückgaberecht nach § 356 BGB entfällt und damit gibt es dann auch keine Rückgabebelehrung mehr. Weiterhin entscheiden Online-Händler dem 13 Juni 2014 wer die Rücksendekosten trägt. Auch ist zu beachten, dass bereits vor Vertragsschluss darüber belehrt wird.
Aber Achtung, es gibt vieles zu beachten und erstmals wird ein Widerrufsformular zur Pflicht. "Wir erwarten das viele Online-Händler diesen wichtigen Termin verpassen werden und somit von einer teuren Abmahnung bedroht sind", so Händlerschutz Geschäftsführer Markus P. Herbig. "Die Veränderungen sind so massiv das wir Online-Händlern dringend empfehlen sich auf diese wichtigen Änderungen vorzubereiten", so Herbig weiter.
Bei der neuen Widerrufsbelehrung müssen u.a. Rücksendungen zukünftig mit einem vom Online-Händler bereitgestellten Rücksendeformular erfolgen wo der Kunde den Widerruf eindeutig erklärt. Wie auch bei der Widerrufsbelehrung muss auch das Rücksendeformular den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für verderbliche Waren, einmalig bestellte Zeitungen, entsiegelte Medien wie Software, DVD und CDs sowie Downloads und Spezialanfertigungen.
Der www.Haendlerschutz.com möchte den Online-Händlern helfen und stellt wichtige rechtliche Dokumente für Händlerschutz-Mitglieder bereit. Ab nur 9,95 EUR/mtl. können Online-Händler individuelle anwaltlich erstellte Rechtstexte abrufen und sich somit vor teuren Abmahnungen schützen.
Aber Achtung, es gibt vieles zu beachten und erstmals wird ein Widerrufsformular zur Pflicht. "Wir erwarten das viele Online-Händler diesen wichtigen Termin verpassen werden und somit von einer teuren Abmahnung bedroht sind", so Händlerschutz Geschäftsführer Markus P. Herbig. "Die Veränderungen sind so massiv das wir Online-Händlern dringend empfehlen sich auf diese wichtigen Änderungen vorzubereiten", so Herbig weiter.
Bei der neuen Widerrufsbelehrung müssen u.a. Rücksendungen zukünftig mit einem vom Online-Händler bereitgestellten Rücksendeformular erfolgen wo der Kunde den Widerruf eindeutig erklärt. Wie auch bei der Widerrufsbelehrung muss auch das Rücksendeformular den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für verderbliche Waren, einmalig bestellte Zeitungen, entsiegelte Medien wie Software, DVD und CDs sowie Downloads und Spezialanfertigungen.
Der www.Haendlerschutz.com möchte den Online-Händlern helfen und stellt wichtige rechtliche Dokumente für Händlerschutz-Mitglieder bereit. Ab nur 9,95 EUR/mtl. können Online-Händler individuelle anwaltlich erstellte Rechtstexte abrufen und sich somit vor teuren Abmahnungen schützen.
Weitere Informationen
Händlerschutz, Herr STADTINFO AG Abt. Presse
Bahnhofstr. 85, 91233 Neunkirchen, Deutschland
Tel.: 09123 - 9626981; https://www.haendlerschutz.com/
Bahnhofstr. 85, 91233 Neunkirchen, Deutschland
Tel.: 09123 - 9626981; https://www.haendlerschutz.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr STADTINFO AG Abt. Presse
Händlerschutz
Bahnhofstr. 85
91233 Neunkirchen
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/106648Händlerschutz
Bahnhofstr. 85
91233 Neunkirchen
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/händlerschutz-pressefach.html
Die Pressemeldung "Händlerschutz warnt vor drohender eBay Abmahnwelle ab 13.06" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Händlerschutz warnt vor drohender eBay Abmahnwelle ab 13.06" ist Händlerschutz, vertreten durch STADTINFO AG Abt. Presse.