04.06.2014 10:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz
HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf SchadensersatzKurzfassung: Über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds müssen vermittelnde Banken informieren, entschied der BGH. Davon könnten auch Anleger des Dachfonds profitieren.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.06.2014] Der Dachfonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P investierte einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Während der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in große Schwierigkeiten, da zu viele Anleger ihre Anteile wieder zurückgeben wollten und die liquiden Mittel der Fonds nicht ausreichten, um die Wünsche zu bedienen. Das brachte vermutlich auch den Dachfonds in Bedrängnis. Auch er musste schließen und wurde schließlich liquidiert. Anleger wurden anteilig über Ausschüttungen beteiligt.
Die Abwicklung eines Fonds ist in der Regel mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds (Az. XI ZR 477/12 u.a.) sind nun aber die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger deutlich gestiegen. Der BGH stellte am 29. April 2014 fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein permanentes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Während der Schießungsphase können sie ihre Anteile nur an der Börse handeln und nicht zu einem festgelegten Preis zurückgeben. Banken, die ihre Kunden über dieses Risiko nicht aufgeklärt haben, haben sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte.
Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/HSSB-Vermoegensbildungsfonds-AMI.html
Die Abwicklung eines Fonds ist in der Regel mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds (Az. XI ZR 477/12 u.a.) sind nun aber die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger deutlich gestiegen. Der BGH stellte am 29. April 2014 fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein permanentes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Während der Schießungsphase können sie ihre Anteile nur an der Börse handeln und nicht zu einem festgelegten Preis zurückgeben. Banken, die ihre Kunden über dieses Risiko nicht aufgeklärt haben, haben sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte.
Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/HSSB-Vermoegensbildungsfonds-AMI.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/106669GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.