04.06.2014 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
SEB Optimix Substanz: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil gestiegen
SEB Optimix Substanz: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil gestiegenKurzfassung: Banken müssen laut aktuellem BGH-Urteil über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren. Auch Anleger des Teilfonds SEB Optimix Substanz können auf Schadensersatz hoffen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.06.2014] Der Multi Asset Fonds SEB Optimix wurde von der SEB Asset Management 1996 aufgelegt und besteht aus vier Teilfonds. Neben dem SEB Optimix Substanz sind das noch der SEB Optimix Ertrag, der SEB Optimix Wachstum und der SEB Optimix Chance.
Der SEB Optimix Substanz investierte einen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese in die Krise gerieten, blieb auch der Teilfonds davon nicht verschont. Im Februar 2012 wurde er geschlossen, da die liquiden Mittel nicht mehr ausreichten. Im Dezember 2012 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird. Die Abwicklung soll 2017 abgeschlossen sein. Anleger müssen mit Verlusten rechnen.
Der Bundesgerichtshof macht den Anlegern nun aber wieder Hoffnung auf Schadensersatz. Mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) entschieden die Karlsruher Richter, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehe nach Argumentation des BGH für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko, da sie während der Schließungsphase nicht frei über ihr Geld verfügen können, sondern ihre Anteile lediglich an der Börse handeln können. Daher sei es für die Beratungspflicht der Banken auch unwesentlich, ob die Schließung eines Fonds vorhersehbar war oder nicht. Haben die Banken ihre Kunden nicht über dieses Schließungsrisiko informiert, können diese Schadensersatzansprüche geltend machen.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds. Dennoch müsste sie sich auch auf Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz anwenden lassen. Zum einen gehörten offene Immobilienfonds zu den Zielfonds, zum anderen ist die Funktionsweise ähnlich. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Insofern besteht für die Anleger das gleiche Liquiditätsrisiko wie bei einem offenen Immobilienfonds.
Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/SEB-Optimix.html
Der SEB Optimix Substanz investierte einen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese in die Krise gerieten, blieb auch der Teilfonds davon nicht verschont. Im Februar 2012 wurde er geschlossen, da die liquiden Mittel nicht mehr ausreichten. Im Dezember 2012 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird. Die Abwicklung soll 2017 abgeschlossen sein. Anleger müssen mit Verlusten rechnen.
Der Bundesgerichtshof macht den Anlegern nun aber wieder Hoffnung auf Schadensersatz. Mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) entschieden die Karlsruher Richter, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehe nach Argumentation des BGH für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko, da sie während der Schließungsphase nicht frei über ihr Geld verfügen können, sondern ihre Anteile lediglich an der Börse handeln können. Daher sei es für die Beratungspflicht der Banken auch unwesentlich, ob die Schließung eines Fonds vorhersehbar war oder nicht. Haben die Banken ihre Kunden nicht über dieses Schließungsrisiko informiert, können diese Schadensersatzansprüche geltend machen.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds. Dennoch müsste sie sich auch auf Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz anwenden lassen. Zum einen gehörten offene Immobilienfonds zu den Zielfonds, zum anderen ist die Funktionsweise ähnlich. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Insofern besteht für die Anleger das gleiche Liquiditätsrisiko wie bei einem offenen Immobilienfonds.
Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "SEB Optimix Substanz: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil gestiegen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.