Kabinett beschließt Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG)

Kurzfassung: Kabinett beschließt Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG)Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem die Leistungsf ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 04.06.2014] Kabinett beschließt Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG)

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen.
Dazu erklärt der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: "Die niedrigen Zinsen stellen die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Mit der Reform sorgen wir dafür, dass die garantierten Zusagen auch in Zukunft erfüllt werden können. So erhalten wir die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungen auch für die nächste Generation."
Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Das Gesetz enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies ökonomisch gerechtfertigt ist. Dazu sollen alle an einer Versicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag leisten: die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherungsaufsicht, aber auch die Versicherten.
Mit unserem Maßnahmenpaket greift die Bundesregierung auch die Empfehlung der Bundesbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf. Die Bundesbank weist in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 darauf hin, dass das Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotential für die Solvabilität von Lebensversicherern birgt. Der IWF sieht an dieser Stelle ebenfalls Handlungsbedarf und spricht sich dafür aus, die Regeln zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zu ändern, um die Interessen der Versichertengemeinschaft zu schützen.
Das Maßnahmenpaket setzt aber nicht nur an einer Stelle an, sondern verlangt von allen an einer Versicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag. So werden Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können. Daneben wird die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung angepasst, insbesondere müssen die Versicherten künftig mit mindestens 90 % (statt wie bislang 75 %) an den Risikoüberschüssen beteiligen werden.
Die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden werden gestärkt, um problematischen Entwicklungen früher und effektiver begegnen zu können. Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte wird erhöht. Der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wird gesenkt. Hierdurch soll Druck ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken.
Die Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven werden angepasst, um sicherzustellen, dass alle Versicherten auf gerechte Art und Weise an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten wird begrenzt, soweit dies notwendig ist, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern. Für das Neugeschäft wird ein niedrigerer Höchstrechnungszins von 1,25% festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lebensfairsicherungsgesetz.de. Dort beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, in einem Video-Podcast auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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