04.06.2014 16:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Mieterbund e.V.
Bundesgerichtshof: Keine Kündigung wegen Rausschmiss des Vermieters
Kurzfassung: Bundesgerichtshof: Keine Kündigung wegen Rausschmiss des VermietersMieterbund: Vermieter muss Hausrecht respektieren"Der Mieter, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, muss keine Kündigung seines ...
[Deutscher Mieterbund e.V. - 04.06.2014] Bundesgerichtshof: Keine Kündigung wegen Rausschmiss des Vermieters
Mieterbund: Vermieter muss Hausrecht respektieren
"Der Mieter, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, muss keine Kündigung seines Vermieters fürchten. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofes ist richtig und schafft Klarheit", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige Urteil des BGH (VIII ZR 289/13). Wer trotz Aufforderung des Mieters das Haus nicht verlässt, gegen dessen Willen versucht, einzelne Zimmer zu betreten und sogar Gegenstände von der Fensterbank nimmt, darf sich nicht wundern, wenn er "rausgeschmissen" wird."
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Vermieterin zunächst wie angekündigt die neu installierten Rauchmelder im Haus inspiziert. Dann wollte sie plötzlich das gesamte Haus besichtigen. Sie versuchte, gegen den Willen des Mieters einzelne Zimmer zu betreten, öffnete Fenster und nahm Gegenstände von der Fensterbank. Die Aufforderung des Mieters, das Haus zu verlassen und seine Hinweise auf sein Hausrecht ignorierte sie. Daraufhin trug der Mieter seine Vermieterin aus dem Haus. Sie reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt feststellte. Danach sei die Vermieterin zu einer eigenmächtigen Besichtigung des Hauses nicht berechtigt gewesen. Sie habe das Hausrecht des Mieters verletzt, als sie trotz Aufforderung das Haus nicht verließ. Der Mieter habe praktisch in Notwehr gehandelt. Selbst wenn er die Grenzen der erlaubten Notwehr geringfügig überschritten hat, als er die Vermieterin vor die Tür setzte, könne dies keine Kündigung rechtfertigen.
Lukas Siebenkotten: "Ein Vermieter muss das Hausrecht seines Mieters in der vermieteten Wohnung respektieren. Er kann und darf in der Wohnung nicht machen, was er will. Mieter, die ihr Hausrecht verteidigen, müssen keine Kündigung fürchten. Das ist gut so."
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
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"Der Mieter, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, muss keine Kündigung seines Vermieters fürchten. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofes ist richtig und schafft Klarheit", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige Urteil des BGH (VIII ZR 289/13). Wer trotz Aufforderung des Mieters das Haus nicht verlässt, gegen dessen Willen versucht, einzelne Zimmer zu betreten und sogar Gegenstände von der Fensterbank nimmt, darf sich nicht wundern, wenn er "rausgeschmissen" wird."
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Vermieterin zunächst wie angekündigt die neu installierten Rauchmelder im Haus inspiziert. Dann wollte sie plötzlich das gesamte Haus besichtigen. Sie versuchte, gegen den Willen des Mieters einzelne Zimmer zu betreten, öffnete Fenster und nahm Gegenstände von der Fensterbank. Die Aufforderung des Mieters, das Haus zu verlassen und seine Hinweise auf sein Hausrecht ignorierte sie. Daraufhin trug der Mieter seine Vermieterin aus dem Haus. Sie reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt feststellte. Danach sei die Vermieterin zu einer eigenmächtigen Besichtigung des Hauses nicht berechtigt gewesen. Sie habe das Hausrecht des Mieters verletzt, als sie trotz Aufforderung das Haus nicht verließ. Der Mieter habe praktisch in Notwehr gehandelt. Selbst wenn er die Grenzen der erlaubten Notwehr geringfügig überschritten hat, als er die Vermieterin vor die Tür setzte, könne dies keine Kündigung rechtfertigen.
Lukas Siebenkotten: "Ein Vermieter muss das Hausrecht seines Mieters in der vermieteten Wohnung respektieren. Er kann und darf in der Wohnung nicht machen, was er will. Mieter, die ihr Hausrecht verteidigen, müssen keine Kündigung fürchten. Das ist gut so."
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