LKRP: Berliner Universitäten: BAföG-Millionen dürfen nicht zweckentfremdet werden

Kurzfassung: LKRP: Berliner Universitäten: BAföG-Millionen dürfen nicht zweckentfremdet werdenDie Präsidenten und Rektoren der Berliner Universitäten und Hochschulen begrüßen den Schritt des Bundes, die BAf ...
[Technische Universität Berlin - 04.06.2014] LKRP: Berliner Universitäten: BAföG-Millionen dürfen nicht zweckentfremdet werden
Die Präsidenten und Rektoren der Berliner Universitäten und Hochschulen begrüßen den Schritt des Bundes, die BAföG-Zahlungen ab 1. Januar nächsten Jahres vollständig zu übernehmen. Der Bund entlastet damit die Bundesländer um insgesamt 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Berlin profitiert aufgrund seiner vielen Studierenden überproportional. Dem Land stünden laut Medienberichten ab 2015 zirka 79 Millionen Euro zur Verfügung, die dann nicht mehr in die BAföG-Förderung fließen.
"Diese BAföG-Millionen müssen ohne Abzug an genau die Bildungseinrichtungen durchgereicht werden, denen die BAföG-Entlastung zusteht. Die frei werdenden Finanzen dürfen nicht zweckentfremdet werden und in andere Berliner Vorhaben fließen. Das können wir uns für den Hochschulstandort nicht leisten. Das wäre unverantwortlich", fasst Prof. Dr. Christian Thomsen, Vorsitzender der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) und Präsident der TU Berlin, zusammen.
Die Universitäten benötigen eine nachhaltige Absicherung ihrer exzellenten Forschungsvorhaben. Außerdem gibt es im Berliner Hochschulsektor einen dramatischen Investitionsstau. Die Sanierung der Berliner Hochschulgebäude, teils aus den 70er Jahren, belastet die Haushalte der staatlichen Hochschulen in den kommenden Jahren massiv. Viele Bauten sind marode, und vielerorts stehen teure Asbestsanierungen an. Allein im Baubereich fehlen mehr als eine Milliarden Euro, wenn der Sanierungsbedarf aller Berliner Hochschulbauten zusammengerechnet wird.
"Wir stärken Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres den Rücken, sich dafür einzusetzen, dass die freiwerdenden Mittel für den Hochschulbereich verwendet werden, wie es der Bund erwartet. Zusätzliche Mittel für Baumaßnahmen bedeuten immer auch Freiräume für die tatsächlichen Kernaufgaben in Forschung und Lehre der Hochschulen", so Thomsen weiter. So sind beispielsweise die investiven Zuschüsse der großen Berliner Universitäten auf dem Niveau der 1990er Jahre stagniert. Die Hochschulen waren deshalb in der Vergangenheit immer wieder gezwungen, den Kernaufgaben - Forschung und Lehre - Mittel zu entziehen, um sie zugleich überhaupt erst zu ermöglichen.
Außerdem appelliert die LKRP an den Bund, eine angemessene Steigerung der BAföG-Sätze zu beschließen, um für die Studierenden, die auf die finanzielle Förderung angewiesen sind, keinen Nachteil erwachsen zu lassen. Das BAföG müsse sich an der Lebenswirklichkeit der Empfängerinnen und Empfänger orientieren.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de

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