Huber: Public-Viewing bei der Fußball-Weltmeisterschaft

Kurzfassung: Huber: Public-Viewing bei der Fußball-WeltmeisterschaftIn einer Woche, am 12. Juni, startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Ein Anlass auch für Public-Viewing-Veranstaltungen im gesamte ...
[Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV) - 05.06.2014] Huber: Public-Viewing bei der Fußball-Weltmeisterschaft

In einer Woche, am 12. Juni, startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Ein Anlass auch für Public-Viewing-Veranstaltungen im gesamten Freistaat. Viele Spiele finden in den Nachtstunden statt, auch mindestens eins der Deutschen Nationalmannschaft. Der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber betonte dazu heute in München: "Leben und leben lassen ist Ausdruck bayerischer Lebensart. Eine Fußball-Weltmeisterschaft ist ein herausragendes Ereignis. Einmal in vier Jahren sind deshalb grundsätzliche Ausnahmen beim Lärmschutz vertretbar. Gemeinsames Feiern unter freiem Himmel gehört zu einer Weltmeisterschaft einfach dazu. Wegen der großen Bedeutung des Nachtschlafs für die Gesundheit muss aber gleichzeitig ein ausreichender Schutz der Nachtruhe gewährleistet werden. Ich appelliere deshalb an Wirte und Fans, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. So ist für alle ein neues Sommermärchen möglich."
Um Public-Viewing-Veranstaltungen während der Weltmeisterschaft zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Lärmschutz-Verordnung beschlossen, die Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr ermöglicht. Die jeweiligen Ausnahmen können von den zuständigen regionalen Immissionsschutzbehörden erteilt werden. Huber: "Großveranstaltungen benötigen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit. Die lokalen Behörden kennen die Verhältnisse vor Ort am besten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, maßgeschneiderte Regelungen zu treffen."
Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika hatte es entsprechende Ausnahmen für Public-Viewing-Veranstaltungen gegeben. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das weitere Regelwerk wie die TA Lärm stellen grundsätzlich hohe Anforderungen an den Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen.

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