Hochwasserschutz muss mit der Landwirtschaft umgesetzt werden

Kurzfassung: Hochwasserschutz muss mit der Landwirtschaft umgesetzt werdenDBV: Nicht abgerufene Fluthilfe-Mittel für den Hochwasserschutz einsetzenDas Jahrhunderthochwasser an Donau und Elbe im Juni 2013 - vor ge ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 05.06.2014] Hochwasserschutz muss mit der Landwirtschaft umgesetzt werden

DBV: Nicht abgerufene Fluthilfe-Mittel für den Hochwasserschutz einsetzen
Das Jahrhunderthochwasser an Donau und Elbe im Juni 2013 - vor genau einem Jahr - hat Gesellschaft und Politik eindringlich an die Notwendigkeit eines verbesserten und gezielten Hochwasserschutzes erinnert. Auch viele Landwirte hatten damals erhebliche Schäden zu verzeichnen. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich dieses Datums hin. Landwirte seien grundsätzlich bereit, einen konsequenten Hochwasserschutz zu unterstützen. Dieser ist nach Auffassung des DBV jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein zu Lasten der Grundeigentümer und Landwirte gehen dürfe. Ein gezielter Hochwasserschutz, der auch die Ertüchtigung und Verstärkung der Deiche vorsieht, sei auch im Sinne der Landwirtschaft, betont der DBV.
Jegliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz müssen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland auch mit anderen Flächennutzungen in Einklang gebracht werden. Pauschale Forderungen nach "mehr Raum für die Flüsse" oder Deichrückverlegungen sind nach Einschätzung des DBV wenig hilfreich und in bereits besiedelten oder landwirtschaftlich genutzten Gebieten schlicht nicht umsetzbar. Die Landwirtschaft werde sich einer konstruktiven Diskussion über verbesserte Schutzmaßnahmen nicht entziehen. Zwingende Voraussetzungen sind jedoch die Einbindung der Landwirte in alle Planungen, eine Entschädigung für die Inanspruchnahme von Flächen für Hochwasserpolder, ein finanzieller Ausgleich von Flutungsschäden und die weiterhin gegebene Möglichkeit, Hochwasserpolder ackerbaulich nutzen zu können. Wichtig seien auch konsequentere Schritte zur Vermeidung von Hochwasserereignissen, so z. B. die Reduzierung der nach wie vor zu hohen Flächenversiegelung.
Schließlich erinnert der DBV daran, dass nennenswerte Mittel, die von Bund und Ländern für die Hochwasserhilfe 2013 bereitgestellt worden waren, nicht abgerufen wurden. Diese Mittel könnten ohne weiteres für Investitionen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden, mahnt der DBV an.

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