DCM Renditefonds 12: Anleger bleiben über Immobilienverkauf im Unklaren

DCM Renditefonds 12: Anleger bleiben über Immobilienverkauf im Unklaren
Kurzfassung: Die Anleger des DCM Renditefonds 12 bleiben offenbar weiter im Unklaren, wie der Verkauf der Fondsimmobilien läuft. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung wurde scheinbar abgelehnt.
DCM Renditefonds 12: Anleger bleiben über Immobilienverkauf im Unklaren GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie "Fonds professionell" am 27. Mai 2014 berichtet, wurde eine von den Anlegern des DCM Renditefonds 12 geforderte außerordentliche Gesellschafterversammlung seitens der Geschäftsführung des geschlossenen Immobilienfonds abgelehnt. Für die Anleger heißt das, dass sie offenbar weiterhin keine konkreten Informationen haben, ob und zu welchem Preis die Immobilien aus dem Fondsbestand verkauft wurden. Dementsprechend wächst die Sorge um das investierte Kapital.

Ende 2012 wurde beschlossen, dass die Immobilien aus dem Fondsbestand verkauft werden sollen. Hintergrund sind offenbar enorme Wechselkursverluste bei einem Darlehen, das in Schweizer Franken aufgenommen wurde und den Fonds in extreme wirtschaftliche Schwierigkeiten brachte. Zudem soll es Probleme bei der Vermietung der Immobilien gegeben haben. "Fonds professionell" berichtete bereits am 28. April 2014, dass der Fonds schon seit längerer Zeit unter niedrigen Einnahmen leide. Die prospektierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden.

Für die Anleger bleibt angesichts der enttäuschenden Entwicklung ihrer Investition die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Investitionen in Immobilienfonds wurden erfahrungsgemäß häufig als sichere Kapitalanlage angepriesen, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eigne. Tatsächlich sind geschlossene Immobilienfonds beträchtlichen Risiken wie etwa dem Totalverlust des eingesetzten Geldes ausgesetzt. Diese Risiken wurden im Anlageberatungsgespräch in vielen Fällen allerdings verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört, dass die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt bereits falsch waren. Damit sich der Anleger ein genaues Bild über die Kapitalanlage machen kann, müssen die Angaben im Prospekt vollständig und wahrheitsgetreu sein. Sollte ein Prospektfehler festgestellt werden, kann auf Rückabwicklung des Geschäfts geklagt werden.

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