06.06.2014 09:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BGH hat am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Davon können auch Anleger des Dachfonds profitieren.
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Autor der Pressemeldung "HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI P: Schadensersatz nach BGH-Urteil möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.