06.06.2014 10:20 Uhr in Gesundheit & Wellness von KAO Kritische Aufklärung über Organtransplantation
Tag der Organspende: Kritik an mangelnder Kontrolle bei Hirntod-Feststellungen
Kurzfassung: Tag der Organspende: Kritik an mangelnder Kontrolle bei Hirntod-FeststellungenAnlässlich des "Tag der Organspende" am 7. Juni kritisiert der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (K ...
[KAO Kritische Aufklärung über Organtransplantation - 06.06.2014] Tag der Organspende: Kritik an mangelnder Kontrolle bei Hirntod-Feststellungen
Anlässlich des "Tag der Organspende" am 7. Juni kritisiert der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V. die mangelnde Kontrolle bei Hirntod-Feststellungen und stellt das Hirnversagen als Tod des Menschen grundsätzlich in Frage. "Wie können unsere Mediziner Patienten für tot erklären, die noch warm und durchblutet sind, die als Schwangere sogar ein Kind austragen können?", fragt Renate Focke, 1. Vorsitzende von KAO. Seit einer Studie von Truog und Miller, zwei US-Wissenschaftlern (2008) wird die Organexplantation von Transplantationsmedizinern international als "justified killing" bezeichnet.
Denn für die erfolgreiche Verpflanzung von Organen braucht die Transplantationsmedizin bis zuletzt durchblutete Organe von Sterbenden im Hirnversagen. Um auszuschließen, dass Transplantationsmediziner wegen eines Tötungsdelikts angeklagt werden könnten, wurde der Todeszeitpunkt juristisch vorverlegt auf den Zeitpunkt nach der zweiten vorgeschriebenen Hirntod-Diagnostik. In Deutschland gilt diese Regelung seit Inkrafttreten des Transplantations-Gesetzes 1997, auch festgeschrieben in der Entscheidungslösung, die 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
KAO macht darauf aufmerksam, dass es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen gibt, unter anderem auch die Organentnahme nach möglicherweise umkehrbarem Herzstillstand, unterschiedlich vorgeschriebene Wartezeiten zwischen der ersten und zweiten Hirntod-Untersuchung und jeweils andere erforderliche Untersuchungsverfahren. So kann ein Patient in dem einen Land schon legal für tot erklärt werden, während er in dem anderen noch als ein Lebender mit allen Grundrechten gilt. "Die Praxis der Willkür bei sterbenden Patienten macht es möglich, dass Transplantationsmediziner weitere Grenzen überschreiten. In einem dokumentierten Fall wurde die vorgeschriebene Wartezeit von 12 Stunden zwischen der ersten und zweiten Hirntod-Untersuchung nicht eingehalten. Auch die Einschränkungen auf dem Organspende-Ausweis, z.B. keine Entnahme von Augenhornhaut, Knochen, Sehnen, Haut usw., werden manchmal übergangen", so Renate Focke.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen den Respekt vor Sterbenden im Hirnversagen ist es, wenn die Operation zur Organentnahme ohne die Gabe von Schmerzmitteln und Narkose erfolgt, nur weil die Öffentlichkeit diese Behandlung als Eingeständnis werten könnte, dass der Patient - entgegen der Für-Tot-Erklärung - noch lebt. In einem anderen dokumentierten Fall wurden dem Patienten die Organe entnommen, obwohl im EEG-Protokoll noch Lebenszeichen verzeichnet sind. Die Familie hat Anzeige wegen Mordes erstattet.
Wenn der Hirntod festgestellt wurde, gilt dieser Patient juristisch als tot. Angehörige, die sich danach gegen eine Organentnahme aussprechen, müssen bei einer Weiterbehandlung bis zum natürlichen Multi-Organversagen die Kosten für die Behandlung eines "Toten" tragen, weil ab diesem Zeitpunkt die Versicherungspflicht der Krankenkasse erlischt (dokumentierter Fall). Daher empfehlen wir, in der Patientenverfügung einer Hirntod-Untersuchung zu widersprechen.
Um sicherzugehen, dass man als Patient im Hirnversagen unversehrt sterben darf, raten wir zu einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht, in der eine Spenderkonditionierung, vorbereitende Maßnahmen und auch die Hirntod-Diagnostik untersagt werden.
Für den Fall, dass Menschen trotz aller Einwände im Fall ihres festgestellten Hirnversagens Organspender sein wollen, empfehlen wir, eine Narkose und Schmerzmittel bei der Operation zur Organentnahme einzufordern - und den Angehörigen, ihr Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen.
Unser Rat: Vertrauen Sie nicht auf die Werbung. Holen Sie sich umfassende Informationen in gesunden Zeiten und halten Sie die eigenen Vorstellungen in einer Patientenverfügung fest. Organspende ist keine Bürgerpflicht. Jeder Mensch hat das Recht auf ein beschütztes und begleitetes Sterben. Dafür setzt sich auch die Hospizbewegung ein.
Ein einfacher Schritt zu mehr Ehrlichkeit: Auf dem Organspendeausweis muss statt "...für den Fall, dass nach meinem Tod" stehen: "...für den Fall, dass bei meinem Hirnversagen" eine Spende von Organen/ Gewebe in Frage kommt.
Auf seiner Internetseite unter http://www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod bereit. Umfassende kritische Informationen zur Organspende bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO zusammenarbeitet, unter http://www.organspende-aufklaerung.de/
Renate Focke, 1. Vorsitzende KAO
Ricarda-Huch-Str. 13
28215 Bremen
Deutschland
Tel: 0421-6734305
Email: presse@initiative-kao.de
Internet: http://www.initiative-kao.de
Anlässlich des "Tag der Organspende" am 7. Juni kritisiert der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V. die mangelnde Kontrolle bei Hirntod-Feststellungen und stellt das Hirnversagen als Tod des Menschen grundsätzlich in Frage. "Wie können unsere Mediziner Patienten für tot erklären, die noch warm und durchblutet sind, die als Schwangere sogar ein Kind austragen können?", fragt Renate Focke, 1. Vorsitzende von KAO. Seit einer Studie von Truog und Miller, zwei US-Wissenschaftlern (2008) wird die Organexplantation von Transplantationsmedizinern international als "justified killing" bezeichnet.
Denn für die erfolgreiche Verpflanzung von Organen braucht die Transplantationsmedizin bis zuletzt durchblutete Organe von Sterbenden im Hirnversagen. Um auszuschließen, dass Transplantationsmediziner wegen eines Tötungsdelikts angeklagt werden könnten, wurde der Todeszeitpunkt juristisch vorverlegt auf den Zeitpunkt nach der zweiten vorgeschriebenen Hirntod-Diagnostik. In Deutschland gilt diese Regelung seit Inkrafttreten des Transplantations-Gesetzes 1997, auch festgeschrieben in der Entscheidungslösung, die 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
KAO macht darauf aufmerksam, dass es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen gibt, unter anderem auch die Organentnahme nach möglicherweise umkehrbarem Herzstillstand, unterschiedlich vorgeschriebene Wartezeiten zwischen der ersten und zweiten Hirntod-Untersuchung und jeweils andere erforderliche Untersuchungsverfahren. So kann ein Patient in dem einen Land schon legal für tot erklärt werden, während er in dem anderen noch als ein Lebender mit allen Grundrechten gilt. "Die Praxis der Willkür bei sterbenden Patienten macht es möglich, dass Transplantationsmediziner weitere Grenzen überschreiten. In einem dokumentierten Fall wurde die vorgeschriebene Wartezeit von 12 Stunden zwischen der ersten und zweiten Hirntod-Untersuchung nicht eingehalten. Auch die Einschränkungen auf dem Organspende-Ausweis, z.B. keine Entnahme von Augenhornhaut, Knochen, Sehnen, Haut usw., werden manchmal übergangen", so Renate Focke.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen den Respekt vor Sterbenden im Hirnversagen ist es, wenn die Operation zur Organentnahme ohne die Gabe von Schmerzmitteln und Narkose erfolgt, nur weil die Öffentlichkeit diese Behandlung als Eingeständnis werten könnte, dass der Patient - entgegen der Für-Tot-Erklärung - noch lebt. In einem anderen dokumentierten Fall wurden dem Patienten die Organe entnommen, obwohl im EEG-Protokoll noch Lebenszeichen verzeichnet sind. Die Familie hat Anzeige wegen Mordes erstattet.
Wenn der Hirntod festgestellt wurde, gilt dieser Patient juristisch als tot. Angehörige, die sich danach gegen eine Organentnahme aussprechen, müssen bei einer Weiterbehandlung bis zum natürlichen Multi-Organversagen die Kosten für die Behandlung eines "Toten" tragen, weil ab diesem Zeitpunkt die Versicherungspflicht der Krankenkasse erlischt (dokumentierter Fall). Daher empfehlen wir, in der Patientenverfügung einer Hirntod-Untersuchung zu widersprechen.
Um sicherzugehen, dass man als Patient im Hirnversagen unversehrt sterben darf, raten wir zu einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht, in der eine Spenderkonditionierung, vorbereitende Maßnahmen und auch die Hirntod-Diagnostik untersagt werden.
Für den Fall, dass Menschen trotz aller Einwände im Fall ihres festgestellten Hirnversagens Organspender sein wollen, empfehlen wir, eine Narkose und Schmerzmittel bei der Operation zur Organentnahme einzufordern - und den Angehörigen, ihr Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen.
Unser Rat: Vertrauen Sie nicht auf die Werbung. Holen Sie sich umfassende Informationen in gesunden Zeiten und halten Sie die eigenen Vorstellungen in einer Patientenverfügung fest. Organspende ist keine Bürgerpflicht. Jeder Mensch hat das Recht auf ein beschütztes und begleitetes Sterben. Dafür setzt sich auch die Hospizbewegung ein.
Ein einfacher Schritt zu mehr Ehrlichkeit: Auf dem Organspendeausweis muss statt "...für den Fall, dass nach meinem Tod" stehen: "...für den Fall, dass bei meinem Hirnversagen" eine Spende von Organen/ Gewebe in Frage kommt.
Auf seiner Internetseite unter http://www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod bereit. Umfassende kritische Informationen zur Organspende bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO zusammenarbeitet, unter http://www.organspende-aufklaerung.de/
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