06.06.2014 11:22 Uhr in Handel & Dienstleistungen von -
GTÜ: Bei der Urlaubsfahrt auf das Fahrzeuggewicht achten
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Auf der Fahrt in die Ferien wird das Auto zum Packesel. Dabei sind die Grenzen des Erlaubten schneller überschritten, als mancher glaubt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung warnt vor den Folgen und gibt Tipps für die richtige Beladung. Großes und schweres Reisegepäck ins Auto, sperriges wie Kanu oder Surfboard kurzerhand aufs Dach und die Räder auf den Träger für die Anhängerkupplung. Zu schwer? Ach was, das Auto fährt es ja. Falsch gedacht! Bei der ...
[- - 06.06.2014] (Mynewsdesk) Auf der Fahrt in die Ferien wird das Auto zum Packesel. Dabei sind die Grenzen des Erlaubten schneller überschritten, als mancher glaubt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung warnt vor den Folgen und gibt Tipps für die richtige Beladung. Großes und schweres Reisegepäck ins Auto, sperriges wie Kanu oder Surfboard kurzerhand aufs Dach und die Räder auf den Träger für die Anhängerkupplung. Zu schwer? Ach was, das Auto fährt es ja. Falsch gedacht! Bei der Urlaubsreise achten viele Autofahrer nicht auf die maximal erlaubte Zuladung ihres Fahrzeugs. Dabei sollte beachtet werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt, als im normalen Alltagsbetrieb. Zudem drohen bei Überladung empfindliche Strafen. Die Experten der GTÜ empfehlen deshalb, einige Ratschläge zu beachten, damit schon auf der Fahrt der Urlaub beginnen kann. Zulässiges Gesamtgewicht ermitteln Schauen Sie vor dem Beladen des Autos in die Fahrzeugpapiere und stellen Sie das zulässige Gesamtgewicht fest. Alles was nun ins Auto soll, sollte zuvor auf eine Personenwaage. Auto mit System beladen Schwere Gepäckstücke gehören im Auto immer nach unten. Dadurch bleibt der Fahrzeugschwerpunkt niedrig und das Kurvenverhalten wird weniger beeinträchtigt. Außerdem sollten Sie schwere Gegenstände im Kofferraum nah an der Rücksitzlehne platzieren. Dann ist gewährleistet, dass bei einer Vollbremsung die Ladung nicht verrutscht und das Bremsverhalten neutral bleibt. Auf die Hutablage gehören keine schweren oder scharfkantigen Gegenstände. Bei einer abrupten Bremsung werden dort abgelegte Bücher, Spielzeuge oder Taschen zum gefährlichen Geschoss, warnen die Experten der GTÜ. Kühlboxen gehören in den Fußraum oder in den Laderaum und nicht auf die Rücksitze. Wer mit einem Kombi unterwegs ist, muss das Gepäck im Kofferraum oberhalb der Rücksitzlehnen durch ein Sicherheitsnetz vom Fahrgastraum abtrennen. Für viele Fahrzeuge sind solche Spannnetze als Zubehör erhältlich. Nur passende Dachträger verwenden Verwenden Sie nur Dachträger, -aufbauten und -boxen, die vom Fahrzeughersteller für Ihr Auto freigegeben sind. Achten Sie besonders auf die zulässige Dachlast Ihres Fahrzeugs. Überprüfen Sie, dass die Dachträger vorschriftsmäßig angebracht sind. In die Dachbox gehören nur leichte Gegenstände, da sonst der Fahrzeugschwerpunkt zu sehr nach oben wandert. Während einer Pause auf der Urlaubsfahrt sollten Sie prüfen, ob sich eventuell die Befestigungen der Dachträger oder Aufbauten gelockert haben. Da mit den Dachaufbauten auch die Fahrzeughöhe steigt, müssen sie in Tiefgaragen oder auf Fähren auf die Durchfahrtshöhe achten. Fahrräder auf dem Heckträger transportieren Für den Transport von Fahrrädern eignen sich nach den Praxistests der GTÜ Heckträger besonders gut, da der Luftwiderstand und damit der Kraftstoffverbrauch während der Fahrt nicht übermäßig ansteigt. Denken Sie aber an die gewachsene Fahrzeuglänge beim Einparken und überprüfen Sie gegebenenfalls die Funktionen der Beleuchtung am Heckträger. Höherer Reifendruck bei voller Ladung Die Fachleute der GTÜ raten, beim beladenen Fahrzeug vor Fahrtantritt den Luftdruck zu überprüfen, denn bei einem voll beladenen Auto gilt ein höherer Reifendruck. Die Angaben finden Sie in den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber, der bei vielen Fahrzeugen im Türrahmen oder in der Tankklappe angebracht ist. Auch die Scheinwerfer müssen niedriger eingestellt werden, damit sie den Gegenverkehr bei Dunkelheit nicht blenden. Stuttgart, den 06. Juni 2014
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-, Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, -
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