Maut in Europa: Erst zahlen, dann fahren

Kurzfassung: Maut in Europa: Erst zahlen, dann fahrenDer ADAC gibt Urlaubern eine Übersicht, in welchen Ländern Europas eine Maut oder eine Vignette anfällt/ Mautpreller werden teils kräftig zur Kasse gebetenW ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 06.06.2014] Maut in Europa: Erst zahlen, dann fahren

Der ADAC gibt Urlaubern eine Übersicht, in welchen Ländern Europas eine Maut oder eine Vignette anfällt/ Mautpreller werden teils kräftig zur Kasse gebeten
Wer in Europa verreist, sollte sich vorab erkundigen, ob und in welcher Form eine Maut fällig wird. Wer gegen die Regelungen verstößt, wird teils heftig zur Kasse gebeten. Der ADAC gibt eine Übersicht.
Eine streckenbezogene Maut, also eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer, gibt es in neun Ländern der Europäischen Union. Diese sind Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Doch auch in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland müssen die Autofahrer je nach Land beim Ein- oder Ausfahren von Autobahnen oder mit elektronischen Systemen bezahlen. Bei einigen betrifft dies aber nicht das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz. In einigen Ländern fällt eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an. Das ist beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark oder Schweden der Fall.
In acht weiteren Ländern ist für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette zu kaufen, deren Geltungsdauern unterschiedlich lang ist. Das betrifft Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Wird vergessen eine Vignette zu erwerben, können die Bußgelder oft drastisch hoch ausfallen. Bei einem Mautvergehen in Slowenien können bis zu 800 Euro fällig werden. In der Slowakei kann eine Strafe das 50-fache der 10-Tages-Vignenette erreichen. Die Behörden in Österreich, Tschechien und in der Schweiz verstehen keinen Spaß bei Mautprellern. Dort ist für die Ersatzmaut ein Bußgeld von 165 bis mindestens 300 Euro zu entrichten.

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