Apothekenbetriebsordnung: Verkauf von Nebensortiment wird nicht weiter eingeschränkt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 13.04.2011
Pressemitteilung vom: 13.04.2011 von der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin - Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärt: "Das Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums für eine überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 13.04.2011] Apothekenbetriebsordnung: Verkauf von Nebensortiment wird nicht weiter eingeschränkt
Berlin - Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärt:
"Das Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums für eine überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in Apotheken vor. Bereits nach den jetzigen Regelungen ist der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten beschränkt. Die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor. Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung.
Neben dieser Regelung sind außerdem weitreichende Erleichterungen für die Apotheker in Form von Bürokratieabbau und Kostenentlastungen vorgesehen. So sollen etwa die Apotheker künftig eigenverantwortlich entscheiden können, welche Laborgeräte sie zum Beispiel benötigen. Bisher galt die Regelung, dass eine bestimmte Anzahl an Laborgeräten vorhanden sein musste. Diese Regelung stellte eine erheblichen Kostenfaktor dar.
Darüber hinaus sieht die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung auch weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit vor. So wird die Pflicht des Apothekers zur Beratung des Kunden herausgestellt. Zudem werden die Apotheker verpflichtet, Vertraulichkeit bei der Beratung zu wahren. Das entspricht den Wünschen der Patienten."
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Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
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Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
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Berlin - Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärt:
"Das Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums für eine überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in Apotheken vor. Bereits nach den jetzigen Regelungen ist der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten beschränkt. Die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor. Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung.
Neben dieser Regelung sind außerdem weitreichende Erleichterungen für die Apotheker in Form von Bürokratieabbau und Kostenentlastungen vorgesehen. So sollen etwa die Apotheker künftig eigenverantwortlich entscheiden können, welche Laborgeräte sie zum Beispiel benötigen. Bisher galt die Regelung, dass eine bestimmte Anzahl an Laborgeräten vorhanden sein musste. Diese Regelung stellte eine erheblichen Kostenfaktor dar.
Darüber hinaus sieht die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung auch weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit vor. So wird die Pflicht des Apothekers zur Beratung des Kunden herausgestellt. Zudem werden die Apotheker verpflichtet, Vertraulichkeit bei der Beratung zu wahren. Das entspricht den Wünschen der Patienten."
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