11.06.2014 13:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerischer Rundfunk (BR)
Paragraph 175: Leutheusser-Schnarrenberger für Rehabilitierung von verurteilen Homosexuellen
Kurzfassung: Paragraph 175: Leutheusser-Schnarrenberger für Rehabilitierung von verurteilen Homosexuellen20 Jahre nach der Streichung von Paragraph 175 hat sich die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheu ...
[Bayerischer Rundfunk (BR) - 11.06.2014] Paragraph 175: Leutheusser-Schnarrenberger für Rehabilitierung von verurteilen Homosexuellen
20 Jahre nach der Streichung von Paragraph 175 hat sich die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür ausgesprochen, die damals Verurteilen zu rehabilitieren. "Ich bin sehr dafür, die Verfolgung dieser Menschen anzuerkennen, vielleicht auch in finanzieller Form," sagte die FDP-Politikerin im Bayerischen Rundfunk (Bayern 2, radioWelt am Morgen).
Eine rechtliche Rehabilitierung der Verurteilen sei schwierig, so die damalige Bundesjustizministerin. "Wir haben ein grundsätzliches Rechtsproblem, wenn Gerichte in einem demokratischen Rechtsstaat Urteile gefällt haben, dass dann vom einem Gesetzgeber diese Urteile per se alle aufgehoben werden."
Über die Abschaffung des Paragraphen sei damals in der schwarz-gelben Koalition heftig gerungen worden, so Leutheusser-Schnarrenberger. "Es war immer noch nicht selbstverständlich, aber mit der deutschen Einheit (…) ist so ein Druck erzeugt worden, dass es am Ende zu einer breiten Zustimmung im Bundestag kam."
Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts bis zu seiner Streichung am 11. Juni im Jahr 1994 unter Strafe.
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20 Jahre nach der Streichung von Paragraph 175 hat sich die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür ausgesprochen, die damals Verurteilen zu rehabilitieren. "Ich bin sehr dafür, die Verfolgung dieser Menschen anzuerkennen, vielleicht auch in finanzieller Form," sagte die FDP-Politikerin im Bayerischen Rundfunk (Bayern 2, radioWelt am Morgen).
Eine rechtliche Rehabilitierung der Verurteilen sei schwierig, so die damalige Bundesjustizministerin. "Wir haben ein grundsätzliches Rechtsproblem, wenn Gerichte in einem demokratischen Rechtsstaat Urteile gefällt haben, dass dann vom einem Gesetzgeber diese Urteile per se alle aufgehoben werden."
Über die Abschaffung des Paragraphen sei damals in der schwarz-gelben Koalition heftig gerungen worden, so Leutheusser-Schnarrenberger. "Es war immer noch nicht selbstverständlich, aber mit der deutschen Einheit (…) ist so ein Druck erzeugt worden, dass es am Ende zu einer breiten Zustimmung im Bundestag kam."
Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts bis zu seiner Streichung am 11. Juni im Jahr 1994 unter Strafe.
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