Was bringt das neue Widerrufsrecht mit sich?
Die neue Richtlinie und die entscheidenden VeränderungenKurzfassung: Heute startet die WM und morgen (13. Juni 2014) das neue Widerrufsrecht. Ohne Übergangsfrist tritt dieses in Kraft. Es geht nicht nur um Änderungen am Widerrufsrecht, sondern auch um eine erweiterte Informationspflicht.
[Flip4 GmbH - 12.06.2014] Bei einer der Änderungen, welche in aller Munde ist, handelt es sich um die Rücksendekosten. Einige Händler haben enorme Retouren-Kosten, die durch das neue Gesetz wegfallen könnten, sollten die Händler den Verbraucher die Kosten tragen lassen. Genau hier herrscht "Uneinigkeit". Viele kleinere Händler werden versuchen dies umzusetzen, während andere die Kosten weiterhin für ihre Kunden tragen.
Künftig wird der Kunde in die Pflicht genommen, den Widerruf ausdrücklich - und somit schriftlich - zu erklären. Das heißt "einfach zurücksenden" ist so nun nicht mehr möglich. Die sogenannte 40 Euro Klausel hat ab dem morgigen Freitag den 13. keinen Bestand mehr. Die Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag ist auf 14 Tage festgelegt.
Mit der neuen Richtlinie greifen auch erweiterte Informationspflichten der Onlinehändler: Ganze 16 an der Zahl - wobei es neben den herkömmlichen Informationen wie Adresse, Telefonnummer sowie Versandbedingungen auch um die Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen geht.
Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, europaweit die Rechte der Verbraucher zu vereinheitlichen.
FLIP4NEW wird in Bezug auf die Versandkosten nichts ändern. Kambiz Djafari, Leiter Marketing & PR bei FLIP4NEW über das neue Widerrufsrecht: "Für unsere Kunden bleibt alles wie gewohnt, da das Geschäftsmodell des Re-Commerce sich auf den Ankauf von Gebrauchtgeräten fokussiert. Was den Wiederverkauf angeht, mussten wir natürlich auch einige obligatorische Anpassungen vornehmen, von denen unsere Kunden kaum was merken werden, denn bzgl. Kosten Rückversand bleibt alles beim Alten!". Gebrauchte Unterhaltungselektronik wird an das Ankaufsunternehmen verkauft. Der Versand erfolgt kostenfrei durch ein auszudruckendes Versandlabel.
Wer an weiteren Änderungen und Details interessiert ist, findet bei e-recht24.de eine umfassende Angabe.
Künftig wird der Kunde in die Pflicht genommen, den Widerruf ausdrücklich - und somit schriftlich - zu erklären. Das heißt "einfach zurücksenden" ist so nun nicht mehr möglich. Die sogenannte 40 Euro Klausel hat ab dem morgigen Freitag den 13. keinen Bestand mehr. Die Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag ist auf 14 Tage festgelegt.
Mit der neuen Richtlinie greifen auch erweiterte Informationspflichten der Onlinehändler: Ganze 16 an der Zahl - wobei es neben den herkömmlichen Informationen wie Adresse, Telefonnummer sowie Versandbedingungen auch um die Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen geht.
Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, europaweit die Rechte der Verbraucher zu vereinheitlichen.
FLIP4NEW wird in Bezug auf die Versandkosten nichts ändern. Kambiz Djafari, Leiter Marketing & PR bei FLIP4NEW über das neue Widerrufsrecht: "Für unsere Kunden bleibt alles wie gewohnt, da das Geschäftsmodell des Re-Commerce sich auf den Ankauf von Gebrauchtgeräten fokussiert. Was den Wiederverkauf angeht, mussten wir natürlich auch einige obligatorische Anpassungen vornehmen, von denen unsere Kunden kaum was merken werden, denn bzgl. Kosten Rückversand bleibt alles beim Alten!". Gebrauchte Unterhaltungselektronik wird an das Ankaufsunternehmen verkauft. Der Versand erfolgt kostenfrei durch ein auszudruckendes Versandlabel.
Wer an weiteren Änderungen und Details interessiert ist, findet bei e-recht24.de eine umfassende Angabe.
Weitere Informationen
Flip4 GmbH, Frau Petra Neeb
Industriestr. 21, 61381 Friedrichsdorf, Deutschland
Tel.: +49 6172 1794 224; http://flip4new.de
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