13.06.2014 10:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,1 Kb
Eine Anlegerin des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture muss bereits erhaltene Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Das entschied jetzt das Landgericht Dortmund (Az. 19 O 6/14).
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/107361GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 Stena Venture: Anlegerin muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 Stena Venture: Anlegerin muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.