13.06.2014 14:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Oxfam Deutschland e.V.
Oxfam kritisiert: Biosprit-Reform der EU-Energieminister viel zu lasch
Kurzfassung: Oxfam kritisiert: Biosprit-Reform der EU-Energieminister viel zu lasch Die Energieminister haben heute eine Obergrenze von sieben Prozent für Biosprit aus Nahrungsmitteln festgelegt. Daneben beschlos ...
[Oxfam Deutschland e.V. - 13.06.2014] Oxfam kritisiert: Biosprit-Reform der EU-Energieminister viel zu lasch
Die Energieminister haben heute eine Obergrenze von sieben Prozent für Biosprit aus Nahrungsmitteln festgelegt. Daneben beschlossen sie Berichtspflichten über indirekte Landnutzungsänderungen aufgrund von Biosprit und über dessen Folgen für die Umwelt.
Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert: "Die Entscheidung ist eine herbe Enttäuschung und ein derber Rückschlag bei Hungerbekämpfung und Umweltschutz. Biosprit trägt nicht zum Klimaschutz bei, sondern befördert im Gegenteil sogar den Klimawandel. Damit verfehlt die Biosprit-Reform die selbst gesteckten Klimaziele. Angesichts von knapp einer Milliarde Hungernden wäre zudem das einzige Vernünftige, den Einsatz von Nahrungsmitteln für die Produktion von Biosprit ganz zu beenden. Stattdessen gefährdet die europäische Energiepolitik die Ernährungssicherheit von armen Menschen."
Hintergrund
- Nachdem sich das Europaparlament im September 2013 beim Biosprit aus Nahrungsmitteln auf eine Obergrenze von sechs Prozent geeinigt hatte, mussten sich die Mitgliedsstaaten ihrerseits über einen Vorschlag verständigen. Monatelang blockierten einzelne Mitglieder des Europäischen Rates die Verhandlungen. Regierungen und Europaparlament müssen sich nun auf einen Gesetzestext einigen, damit der Vorschlag endgültig verabschiedet werden kann.
- Die Reform wurde im Rat durch Mitgliedsstaaten verzögert, die gegen eine Beschränkung von Biosprit aus Nahrungsmitteln, gegen eine korrekte Bilanzierung der Klimafolgen sowie gegen Anreize für weiterentwickelten Biosprit waren. Dazu zählen insbesondere Polen, Ungarn, Frankreich und Spanien. Länder wie Dänemark, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien setzen sich dagegen für eine nachhaltigere Politik ein. Diese beinhaltet eine stärkere Beschränkung von Biosprit, die Förderung von fortentwickeltem Biosprit und eine daraus folgende Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Deutschland unterstützt den aktuellen Vorschlag, hat sich aber auf Brüsseler Ebene nicht für eine weitergehende Beschränkung von Biosprit und damit für mehr Klimaschutz eingesetzt.
Was fordert Oxfam?
Oxfam setzt sich für eine Reform der Erneuerbaren Energierichtlinie von 2009 ein und fordert:
- eine Abschaffung des 10-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien im Transportbereich und ein Ende jeglicher Förderung solchen Biosprits, der mit Nahrungsmitteln, Land und Wasser konkurriert.
- eine Einbeziehung aller Treibhausgasemission in die Emissionsberechnung, einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen.
- eine Einführung von verbindlichen Sozialkriterien für die Biospritproduktion, die die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Land und Wasser, Menschenrechte und das Prinzip der freien, rechtzeitigen und informierten Zustimmung von betroffenen Gemeinden umfasst.
Oxfam Deutschland e.V.
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Deutschland
Telefon: +49-30-453069-0
Telefax: +49-30-453069-401
Mail: info@oxfam.de
URL: http://www.oxfam.de/
Die Energieminister haben heute eine Obergrenze von sieben Prozent für Biosprit aus Nahrungsmitteln festgelegt. Daneben beschlossen sie Berichtspflichten über indirekte Landnutzungsänderungen aufgrund von Biosprit und über dessen Folgen für die Umwelt.
Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert: "Die Entscheidung ist eine herbe Enttäuschung und ein derber Rückschlag bei Hungerbekämpfung und Umweltschutz. Biosprit trägt nicht zum Klimaschutz bei, sondern befördert im Gegenteil sogar den Klimawandel. Damit verfehlt die Biosprit-Reform die selbst gesteckten Klimaziele. Angesichts von knapp einer Milliarde Hungernden wäre zudem das einzige Vernünftige, den Einsatz von Nahrungsmitteln für die Produktion von Biosprit ganz zu beenden. Stattdessen gefährdet die europäische Energiepolitik die Ernährungssicherheit von armen Menschen."
Hintergrund
- Nachdem sich das Europaparlament im September 2013 beim Biosprit aus Nahrungsmitteln auf eine Obergrenze von sechs Prozent geeinigt hatte, mussten sich die Mitgliedsstaaten ihrerseits über einen Vorschlag verständigen. Monatelang blockierten einzelne Mitglieder des Europäischen Rates die Verhandlungen. Regierungen und Europaparlament müssen sich nun auf einen Gesetzestext einigen, damit der Vorschlag endgültig verabschiedet werden kann.
- Die Reform wurde im Rat durch Mitgliedsstaaten verzögert, die gegen eine Beschränkung von Biosprit aus Nahrungsmitteln, gegen eine korrekte Bilanzierung der Klimafolgen sowie gegen Anreize für weiterentwickelten Biosprit waren. Dazu zählen insbesondere Polen, Ungarn, Frankreich und Spanien. Länder wie Dänemark, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien setzen sich dagegen für eine nachhaltigere Politik ein. Diese beinhaltet eine stärkere Beschränkung von Biosprit, die Förderung von fortentwickeltem Biosprit und eine daraus folgende Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Deutschland unterstützt den aktuellen Vorschlag, hat sich aber auf Brüsseler Ebene nicht für eine weitergehende Beschränkung von Biosprit und damit für mehr Klimaschutz eingesetzt.
Was fordert Oxfam?
Oxfam setzt sich für eine Reform der Erneuerbaren Energierichtlinie von 2009 ein und fordert:
- eine Abschaffung des 10-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien im Transportbereich und ein Ende jeglicher Förderung solchen Biosprits, der mit Nahrungsmitteln, Land und Wasser konkurriert.
- eine Einbeziehung aller Treibhausgasemission in die Emissionsberechnung, einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen.
- eine Einführung von verbindlichen Sozialkriterien für die Biospritproduktion, die die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Land und Wasser, Menschenrechte und das Prinzip der freien, rechtzeitigen und informierten Zustimmung von betroffenen Gemeinden umfasst.
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