16.06.2014 11:05 Uhr in Gesellschaft & Familie von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Vereinte Nationen kritisieren "Racial Profiling / Antidiskriminierungsstelle: Unabhängige Anlaufstelle bei der deutschen Polizei überfällig
Kurzfassung: Vereinte Nationen kritisieren "Racial Profiling" / Antidiskriminierungsstelle: Unabhängige Anlaufstelle bei der deutschen Polizei überfälligDer UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 16.06.2014] Vereinte Nationen kritisieren "Racial Profiling" / Antidiskriminierungsstelle: Unabhängige Anlaufstelle bei der deutschen Polizei überfällig
Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, hat die Praxis des so genannten Racial Profiling bei Polizeikontrollen kritisiert und zu entschiedenen Gegenmaßnahmen aufgerufen.
,,Unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei sind ebenso unabdingbar wie klare, interne Dienstanweisungen, die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden", sagte Ruteere auf einer internationalen Konferenz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema ,,Racial Profiling" am Montag in Berlin. Ruteere forderte darüber hinaus eine Erhebung statistischer Daten zu allen Fällen von ,,Racial Profiling" von Seiten der Polizeibehörden. In Deutschland ist dies bislang nicht der Fall. Der UN-Berichterstatter kündigte überdies an, im kommenden Jahr den UN-Menschenrechtsrat mit einem Sonderbericht zum Thema ,,Racial Profiling" zu befassen.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, kritisierte die Polizeipraxis ,,pauschaler Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale" als ,,einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte". ,,Immer wieder wenden sich Menschen an uns, die in Zügen oder auf Flughäfen nur wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft kontrolliert werden", sagte Lüders. Die ADS-Leiterin erinnerte in diesen Zusammenhang an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Oktober 2012. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes vereinbar seien.
Lüders rief Bund und Länder zu einem unabhängigen Beschwerdemanagement bei der Polizei auf. ,,Menschen, die von Racial
Profiling betroffen sind, brauchen in Zukunft offizielle Ansprechpartner, die sich allen gemeldeten Fällen annehmen, Ermittlungen durchführen und Statistiken erheben". Dies sei ,,längst überfällig"; andere EU-Länder wie Großbritannien hätten damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Auf einer internationalen Fachkonferenz auf Einladung der Antidiskriminierungsstelle hatten am Montag mehr als 20 Vertreterinnen und
Vertreter internationaler und Nichtregierungsorganisationen über Strategien gegen ,,Racial Profiling" beraten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, hat die Praxis des so genannten Racial Profiling bei Polizeikontrollen kritisiert und zu entschiedenen Gegenmaßnahmen aufgerufen.
,,Unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei sind ebenso unabdingbar wie klare, interne Dienstanweisungen, die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden", sagte Ruteere auf einer internationalen Konferenz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema ,,Racial Profiling" am Montag in Berlin. Ruteere forderte darüber hinaus eine Erhebung statistischer Daten zu allen Fällen von ,,Racial Profiling" von Seiten der Polizeibehörden. In Deutschland ist dies bislang nicht der Fall. Der UN-Berichterstatter kündigte überdies an, im kommenden Jahr den UN-Menschenrechtsrat mit einem Sonderbericht zum Thema ,,Racial Profiling" zu befassen.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, kritisierte die Polizeipraxis ,,pauschaler Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale" als ,,einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte". ,,Immer wieder wenden sich Menschen an uns, die in Zügen oder auf Flughäfen nur wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft kontrolliert werden", sagte Lüders. Die ADS-Leiterin erinnerte in diesen Zusammenhang an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Oktober 2012. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes vereinbar seien.
Lüders rief Bund und Länder zu einem unabhängigen Beschwerdemanagement bei der Polizei auf. ,,Menschen, die von Racial
Profiling betroffen sind, brauchen in Zukunft offizielle Ansprechpartner, die sich allen gemeldeten Fällen annehmen, Ermittlungen durchführen und Statistiken erheben". Dies sei ,,längst überfällig"; andere EU-Länder wie Großbritannien hätten damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Auf einer internationalen Fachkonferenz auf Einladung der Antidiskriminierungsstelle hatten am Montag mehr als 20 Vertreterinnen und
Vertreter internationaler und Nichtregierungsorganisationen über Strategien gegen ,,Racial Profiling" beraten.
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