16.06.2014 15:21 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV fordert Mindestlohn auch für Volontäre
Kurzfassung: DJV fordert Mindestlohn auch für VolontäreDer Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag zu Änderungen am Mindestlohngesetz aufgefordert.Einstimmig beschloss am heutigen Montag der D ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 16.06.2014] DJV fordert Mindestlohn auch für Volontäre
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag zu Änderungen am Mindestlohngesetz aufgefordert.
Einstimmig beschloss am heutigen Montag der DJV-Gesamtvorstand in Kassel, dass Volontariatsverhältnisse, freiwillige journalistische Praktika und sonstige Ausbildungen in Medienunternehmen nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden dürften. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass Volontärinnen und Volontäre in der Regel ein Hochschulstudium absolviert und als freie Journalisten gearbeitet hätten, bevor sie ihr Volontariat beginnen könnten. Vor allem in den nicht tarifgebundenen Unternehmen des privaten Rundfunks liege ihre Vergütung deutlich unter dem Mindestlohn - ,,und das über die gesamte Dauer des Volontariats von bis zu zwei Jahren". Dasselbe gelte für den angehenden Nachwuchs an Journalistenschulen der Medienunternehmen, von denen einige zum Zweck der Tarifumgehung gegründet worden seien.
Konken: ,,Es muss Schluss damit sein, dass junge und ambitionierte Journalisten für den Start in den Beruf auf Zuwendungen ihrer Familien angewiesen sind." In vielen Medienunternehmen seien die Volontäre neben der Ausbildung auch in die Dienstpläne der Redaktionen integriert und leisteten vollwertige journalistische Arbeit. ,,Der Mindestlohn ist das Mindeste, was den jungen Kolleginnen und Kollegen zusteht."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag zu Änderungen am Mindestlohngesetz aufgefordert.
Einstimmig beschloss am heutigen Montag der DJV-Gesamtvorstand in Kassel, dass Volontariatsverhältnisse, freiwillige journalistische Praktika und sonstige Ausbildungen in Medienunternehmen nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden dürften. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass Volontärinnen und Volontäre in der Regel ein Hochschulstudium absolviert und als freie Journalisten gearbeitet hätten, bevor sie ihr Volontariat beginnen könnten. Vor allem in den nicht tarifgebundenen Unternehmen des privaten Rundfunks liege ihre Vergütung deutlich unter dem Mindestlohn - ,,und das über die gesamte Dauer des Volontariats von bis zu zwei Jahren". Dasselbe gelte für den angehenden Nachwuchs an Journalistenschulen der Medienunternehmen, von denen einige zum Zweck der Tarifumgehung gegründet worden seien.
Konken: ,,Es muss Schluss damit sein, dass junge und ambitionierte Journalisten für den Start in den Beruf auf Zuwendungen ihrer Familien angewiesen sind." In vielen Medienunternehmen seien die Volontäre neben der Ausbildung auch in die Dienstpläne der Redaktionen integriert und leisteten vollwertige journalistische Arbeit. ,,Der Mindestlohn ist das Mindeste, was den jungen Kolleginnen und Kollegen zusteht."
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