17.06.2014 09:50 Uhr in Kultur & Kunst von Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Das Stiftungszentrum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bietet Nachlass-Sprechstunden an
Kurzfassung: Das Stiftungszentrum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bietet Nachlass-Sprechstunden anMit dem Erbe Gutes tunErstmals bietet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Nachlass-Sprechstunden an, die erste ...
[Deutsche Stiftung Denkmalschutz - 17.06.2014] Das Stiftungszentrum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bietet Nachlass-Sprechstunden an
Mit dem Erbe Gutes tun
Erstmals bietet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Nachlass-Sprechstunden an, die ersten am Mittwoch, den 25. Juni 2014 ganztägig in Bonn. Für die individuellen Beratungsgespräche ist eine vorherige Teminabsprache erforderlich: Telefon 0228-9091-204 oder per E-Mail: testamente(at)denkmalschutz.de.
Was, wenn ich nicht mehr bin? Welche Spuren hinterlasse ich? Wer trägt meine Überzeugungen weiter? Über den Tod hinaus kann ein Mensch mit seinem Nachlass ein Zeichen setzen und durch sein Testament unterstützen, was ihm bereits zu Lebzeiten am Herzen lag. Die bundesweit tätige, private Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) möchte hier mit den Nachlass-Sprechstunden eine Hilfe anbieten für an der Denkmalpflege interessierte Förderer. Dazu gehört die individuelle Beratung, wie man ein Testament formal und inhaltlich korrekt gestaltet, wie auch die Information über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Denkmalschutzstiftung testamentarisch zu bedenken.
Die Nachlass-Sprechstunden erläutern verschiedene Möglichkeiten. Zum einen dienen sie Personen, die zur nachhaltigen Förderung der Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in deren Stiftungskapital ohne Zweckbindung zustiften möchten. Dadurch bleibt dann das Vermögen, das die Stiftung über ein Testament erhält, dauerhaft bewahrt und nur die erwirtschafteten Erträge werden für die Stiftungsaufgaben verwendet. Es können aber auch Namenfonds in der DSD errichten werden, durch die der Name des Stifters dauerhaft mit dem Denkmalschutz oder mit einem bestimmten Denkmal verbunden bleibt. Und schließlich kann in eine bereits bestehende Treuhandstiftung oder einen bestehenden Fonds zugestiftet werden, etwa in den Dorfkirchenfonds, die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten oder den Jugendbauhütten-Fonds. Durch die größer werdende Gemeinschaft der Förderer wachsen die Erträge, die für diese Zwecke eingesetzt werden können.
Weitere Termine 2014 finden statt am 2. Juli 2014 in Aachen; am 16. Juli 2014 in Berlin; am 20. August 2014 in Frankfurt am Main; am 13. September 2014 in Hamburg; am 8. Oktober 2014 in Bonn; am 19. November 2014 in Berlin und am 10. Dezember 2014 wieder in Bonn.
Für die individuellen Beratungsgespräche ist eine vorherige Teminabsprache erforderlich: Telefonnummer 0228-9091-204 oder per E-Mail: testamente(at)denkmalschutz.de.
Die Broschüre zum Thema Testamente und Vermächtnisse "Auf die Zukunft bauen" ist auf Anfrage kostenlos erhältlich. Weitere Fragen zu testamentarischen Verfügungen: Christine Mann, Tel. 0228 9091-204, christine.mann@ denkmalschutz.de, oder Dr. Steffen Skudelny, Tel. 0228 9091-204, steffen.skudelny@denkmalschutz.de. Wir gehen gern auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein und wahren Ihre Anonymität.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Ursula Schirmer
Pressesprecherin
Tel.: 0228 9091-402
Fax: 0228 9091-409
schirmer(at) denkmalschutz.de
Mit dem Erbe Gutes tun
Erstmals bietet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Nachlass-Sprechstunden an, die ersten am Mittwoch, den 25. Juni 2014 ganztägig in Bonn. Für die individuellen Beratungsgespräche ist eine vorherige Teminabsprache erforderlich: Telefon 0228-9091-204 oder per E-Mail: testamente(at)denkmalschutz.de.
Was, wenn ich nicht mehr bin? Welche Spuren hinterlasse ich? Wer trägt meine Überzeugungen weiter? Über den Tod hinaus kann ein Mensch mit seinem Nachlass ein Zeichen setzen und durch sein Testament unterstützen, was ihm bereits zu Lebzeiten am Herzen lag. Die bundesweit tätige, private Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) möchte hier mit den Nachlass-Sprechstunden eine Hilfe anbieten für an der Denkmalpflege interessierte Förderer. Dazu gehört die individuelle Beratung, wie man ein Testament formal und inhaltlich korrekt gestaltet, wie auch die Information über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Denkmalschutzstiftung testamentarisch zu bedenken.
Die Nachlass-Sprechstunden erläutern verschiedene Möglichkeiten. Zum einen dienen sie Personen, die zur nachhaltigen Förderung der Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in deren Stiftungskapital ohne Zweckbindung zustiften möchten. Dadurch bleibt dann das Vermögen, das die Stiftung über ein Testament erhält, dauerhaft bewahrt und nur die erwirtschafteten Erträge werden für die Stiftungsaufgaben verwendet. Es können aber auch Namenfonds in der DSD errichten werden, durch die der Name des Stifters dauerhaft mit dem Denkmalschutz oder mit einem bestimmten Denkmal verbunden bleibt. Und schließlich kann in eine bereits bestehende Treuhandstiftung oder einen bestehenden Fonds zugestiftet werden, etwa in den Dorfkirchenfonds, die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten oder den Jugendbauhütten-Fonds. Durch die größer werdende Gemeinschaft der Förderer wachsen die Erträge, die für diese Zwecke eingesetzt werden können.
Weitere Termine 2014 finden statt am 2. Juli 2014 in Aachen; am 16. Juli 2014 in Berlin; am 20. August 2014 in Frankfurt am Main; am 13. September 2014 in Hamburg; am 8. Oktober 2014 in Bonn; am 19. November 2014 in Berlin und am 10. Dezember 2014 wieder in Bonn.
Für die individuellen Beratungsgespräche ist eine vorherige Teminabsprache erforderlich: Telefonnummer 0228-9091-204 oder per E-Mail: testamente(at)denkmalschutz.de.
Die Broschüre zum Thema Testamente und Vermächtnisse "Auf die Zukunft bauen" ist auf Anfrage kostenlos erhältlich. Weitere Fragen zu testamentarischen Verfügungen: Christine Mann, Tel. 0228 9091-204, christine.mann@ denkmalschutz.de, oder Dr. Steffen Skudelny, Tel. 0228 9091-204, steffen.skudelny@denkmalschutz.de. Wir gehen gern auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein und wahren Ihre Anonymität.
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