17.06.2014 13:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesverfassungsgericht
85. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz
Kurzfassung: 85. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried ...
[Bundesverfassungsgericht - 17.06.2014] 85. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, feiert am morgigen 18. Juni 2014 seinen 85.
Geburtstag.
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz studierte in Tübingen und Göttingen zunächst Theologie, Psychologie und Philosophie sowie anschließend die Rechtswissenschaften. Nach seinen juristischen Staatsexamina und der Promotion war er im Jahr 1959 zunächst am Kirchenrechtlichen Institut der EKD tätig. Ab 1960 folgten diverse Stationen in der niedersächsischen Kommunal- und Landesverwaltung, u. a. als persönlicher Referent des damaligen Ministerpräsidenten. Im Jahr 1967 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks gewählt. Zum Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei in Niedersachsen wurde er im Jahr 1970 ernannt. Von 1974 bis 1981 war er Mitglied des niedersächsischen Landtages, von 1974 bis 1976 zudem niedersächsischer Kultusminister. Ab 1976 war er neben seinem Abgeordnetenmandat als Rechtsanwalt tätig.
Vom 6. Juli 1981 bis 24. März 1994 gehörte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen bedeutenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit, u. a. zum Hafturlaub bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite derUnschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106) und zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288).
Im November 1987 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des
Zweiten Senats ernannt. In seine Amtszeit fiel eine Reihe von wichtigen Verfahren, beispielsweise zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).
Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Er ist Ehrenpräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.
Der Jubilar lebt heute in Hannover.
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, feiert am morgigen 18. Juni 2014 seinen 85.
Geburtstag.
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz studierte in Tübingen und Göttingen zunächst Theologie, Psychologie und Philosophie sowie anschließend die Rechtswissenschaften. Nach seinen juristischen Staatsexamina und der Promotion war er im Jahr 1959 zunächst am Kirchenrechtlichen Institut der EKD tätig. Ab 1960 folgten diverse Stationen in der niedersächsischen Kommunal- und Landesverwaltung, u. a. als persönlicher Referent des damaligen Ministerpräsidenten. Im Jahr 1967 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks gewählt. Zum Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei in Niedersachsen wurde er im Jahr 1970 ernannt. Von 1974 bis 1981 war er Mitglied des niedersächsischen Landtages, von 1974 bis 1976 zudem niedersächsischer Kultusminister. Ab 1976 war er neben seinem Abgeordnetenmandat als Rechtsanwalt tätig.
Vom 6. Juli 1981 bis 24. März 1994 gehörte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen bedeutenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit, u. a. zum Hafturlaub bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite derUnschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106) und zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288).
Im November 1987 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des
Zweiten Senats ernannt. In seine Amtszeit fiel eine Reihe von wichtigen Verfahren, beispielsweise zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).
Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Er ist Ehrenpräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
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