Steuerhinterziehung: Nur vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige wirkt strafbefreiend

Steuerhinterziehung: Nur vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige wirkt strafbefreiend
Kurzfassung: Bei Steuerhinterziehung wirkt die Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei ist.
Steuerhinterziehung: Nur vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige wirkt strafbefreiend GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Steuerrecht hat eine Ausnahmeposition im deutschen Recht. Nur hier gibt es die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige straffrei zu bleiben. Das hört sich jedoch leichter an als es tatsächlich ist. Denn damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, muss sie zum einen rechtzeitig gestellt werden und zum anderen muss sie vollständig und fehlerfrei sein.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend, sondern nur noch strafmildernd. Steuerhinterzieher, die eine Selbstanzeige stellen möchten, sollten dies daher auf keinen Fall ohne die juristische Unterstützung von im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälten tun. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann unvollständig ist oder die Angaben nicht fehlerfrei sind, ist groß. Prominente Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit belegen das.

Die Selbstanzeige muss vor allem alle relevanten Vergehen aus den vergangenen fünf Jahren beinhalten und für die Behörden schlüssig darlegen. Die Höhe der hinterzogenen Steuern kann zwar zunächst auch geschätzt werden, aber diese Schätzung sollte schon sehr genau sein. Einkommen, Kapitalerträge, Erbschaften und andere Einkünfte müssen berücksichtigt werden. Wird die Steuerschuld nur um etwa fünf Prozent zu niedrig eingeschätzt, kann sie nach Auffassung des Bundesgerichtshofs schon unvollständig und damit auch unwirksam sein. Dann droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Zudem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, kommt die Selbstanzeige zu spät. Angesichts des Ankaufs von Steuer-CDs und engerer Kooperationen unter den Behörden im In- und Ausland ist das Risiko, entdeckt zu werden, deutlich gestiegen.

Darüber hinaus werden die Regeln für die Strafanzeige künftig deutlich verschärft. Ab 2015 soll es voraussichtlich höhere Strafzuschläge geben und auch die Steuervergehen der vergangenen zehn Jahre müssen offengelegt werden. Das macht es nicht nur deutlich schwieriger, sondern erhöht auch das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlerhaft und dadurch unwirksam ist.

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