18.06.2014 17:31 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden

Kurzfassung: Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden Das Landgericht Braunschweig hat einen 55-jährigen Frà ...
[Bundesgerichtshof BGH - 18.06.2014] Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden

Das Landgericht Braunschweig hat einen 55-jährigen Frühpensionär wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Der Angeklagte wollte seine getrennt lebende Ehefrau dazu bewegen, wieder mit ihm zusammenzuleben, und sie hierfür in einen seiner Hilfe bedürftigen Zustand versetzen. Er zerstieß Tabletten eines hochwirksamen und potentiell lebensgefährlichen Neuroleptikums in kleine Stücke. Das Pulver gab er seiner damals zwölfjährigen Tochter und täuschte vor, es handele sich um Zucker. Die Zwölfjährige glaubte ihrem Vater und mischte dessen Vorgaben folgend das Medikament dem Tee der Mutter bei. Die unbemerkte Aufnahme des Medikaments führte bei dieser im Oktober und Anfang November 2012 zu schwerwiegenden Ausfallerscheinungen. Der Plan des Angeklagten schlug jedoch fehl. Seine Frau betrieb die Scheidung. Als der Angeklagte das erfuhr, beschloss er, sie zu töten, falls sie nicht zu ihm zurückkehre. Er versteckte seine Vorderschaftrepetierflinte in der Kirche, in der seine Frau als Küsterin arbeitete. Als die Frau gerade die Tür zur Sakristei verschloss, trat er von hinten an sie heran und tötete sie mit einem Schuss in den Kopf aus der herbeigeholten Waffe. Seine Tochter und sein damals 20-jähriger Sohn hatten vor der Kirche gewartet. Sie hörten den Schuss und eilten in die Kirche. Auf Weisung des Angeklagten halfen sie in traumatisiertem Zustand, Blut und Gewebeteile der getöteten Mutter zu beseitigen und die Leiche in den Keller zu tragen. Während des Ermittlungsverfahrens beschuldigte der Angeklagte seinen Sohn, für die Vergiftung der Mutter verantwortlich zu sein und sie erschossen zu haben.
Mit ihrer gegen das Urteil gerichteten Revision machte die Staatsanwaltschaft geltend, dass die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten hätte angenommen werden müssen. Bei deren Feststellung ist eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach bereits 15 Jahren verbüßter Strafhaft ausgeschlossen. Das Rechtsmittel hatte Erfolg. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insoweit aufgehoben, weil dem Landgericht Wertungsfehler unterlaufen sind. Die Sache bedarf deshalb zur Frage der besonderen Schuldschwere neuer Verhandlung und Entscheidung durch das Landgericht.
Urteil vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14
LG Braunschweig - Urteil vom 5. August 2013 - 9 Ks 2/13

Bundesgerichtshof BGH
Herrenstraße 45 a
76125 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: (0721) 159-0
Telefax: (0721) 159-2512
Mail: pressestelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Informationen
Bundesgerichtshof BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Bundesgerichtshof BGH,
, 76125 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: (0721) 159-0; http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesgerichtshof BGH

76125 Karlsruhe
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(0721) 159-0
Fax:
(0721) 159-2512
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/107859

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesgerichtshof-bgh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden" ist Bundesgerichtshof BGH, vertreten durch .