19.06.2014 09:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteilen vom 29. April 2014 stellte der BGH klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Sonst machen sie sich schadensersatzpflichtig.
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Die Pressemeldung "GRP Rainer: Bewertung der BGH-Urteile zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "GRP Rainer: Bewertung der BGH-Urteile zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.