BDEW: Verordnung zu wassergefährdenden Stoffen droht zu scheitern

Kurzfassung: BDEW: Verordnung zu wassergefährdenden Stoffen droht zu scheiternWasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen- Für Gewässerschutz wichtige Reg ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 20.06.2014] BDEW: Verordnung zu wassergefährdenden Stoffen droht zu scheitern

Wasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen
- Für Gewässerschutz wichtige Regelungen drohen am Widerstand der Landwirtschaft zu scheitern
- Novelle der Düngeverordnung erforderlich
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor einem Scheitern der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). "Ein Scheitern der Verordnung wäre angesichts regional deutlich steigender Belastungen des Grundwassers mit Nitratrückständen ein herber Rückschlag für den Gewässerschutz", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.
Hintergrund ist der Widerstand der Landwirtschaft gegen einen wichtigen Bestandteil aus der Verordnung. Aufgrund des vorgegebenen Verfahrens zum Erlass einer Verordnung könnte daran das Vorhaben insgesamt scheitern. Konkret geht es um die geplante Regelung für Jauche-, Gülle- und Silageanlagen (JGS-Anlagen). Der Bundesrat hatte sich vor Kurzem dafür ausgesprochen, bundeseinheitliche Vorgaben für diese Anlagen in die Verordnung zu integrieren. Angesichts des erheblichen Widerstands der Landwirtschaft gegen diese Regelungen appelliert der BDEW an die Bundesregierung, die Verordnung in ihrer jetzigen Fassung zu verabschieden: "Aus Sicht des BDEW sind solche Vorgaben aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials für die Gewässer zwingend erforderlich", so Weyand. "Bereits jetzt sind in einigen Regionen Trinkwasserbrunnen nicht mehr nutzbar, da die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch sind."
Die Bundesregierung hatte die Verordnung auf den Weg gebracht. Im Bundesrat wurde sie vor zwei Wochen mit zahlreichen Änderungsvorschlägen verabschiedet - dazu gehörten auch JGS-Anlagen. Da es sich um eine zustimmungspflichtige Verordnung handelt, kann die Bundesregierung nicht einzelnen Vorschlägen des Bundesrates widersprechen. Ihr bleiben nur zwei Wege: Entweder kann sie die Verordnung mit den Änderungen des Bundesrates verabschieden, oder sie beschließt, die Verordnung in Gänze neu zu verhandeln. Weyand: "Das hätte zur Folge, dass die Verordnung ganz neu diskutiert werden müsste. Das wäre ein erheblicher Rückschritt, denn die Verordnung in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung wäre ein wichtiger Beitrag, um die in vielen Regionen steigende Nitratbelastung der Gewässer zu reduzieren. Hohe Nitratkonzentrationen, verursacht durch die Landwirtschaft, bergen große Probleme für die Trinkwasseraufbereitung. Die Wasserversorger müssen immer aufwendigere Maßnahmen ergreifen, um die vorgeschriebenen Grenzwerte sicher einhalten zu können. Dies kann sich mittel- bis langfristig auch in höheren Trinkwasserpreisen für den Verbraucher niederschlagen. Der Eintrag von Nitrat muss so weit wie möglich beschränkt werden. Das Verursacher- und Vorsorgeprinzip muss deutlich gestärkt werden."
Die Wasserwirtschaft fordere zudem, die Düngeverordnung endlich zu novellieren, um Gewässerbelastungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft zu vermeiden. "Eine Begrenzung für alle organischen und anorganischen Stickstoffmengen ist dringend erforderlich, um weitere Gefährdungen der Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge für den Menschen zu verhindern", sagte Weyand. Auch die Europäische Kommission sei besorgt über die Entwicklung der Gewässerqualität in Deutschland. Sie habe Deutschland aufgefordert, das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer zu überarbeiten, damit es uneingeschränkt mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang steht.

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