23.06.2014 12:00 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V.
Bundestag darf vorliegenden Gesetzentwurf des EEG nicht verabschieden
Kurzfassung: Bundestag darf vorliegenden Gesetzentwurf des EEG nicht verabschiedenKurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur grundle-genden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 26. J ...
[Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V. - 23.06.2014] Bundestag darf vorliegenden Gesetzentwurf des EEG nicht verabschieden
Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur grundle-genden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 26. Juni hat heute der Deutsche Naturschutzring (DNR) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Sollte der Entwurf unverändert verabschiedet werden, würde nach Auffassung des DNR die von der großen Mehrheit der Bundesbürger unterstützte Energiewende abgewürgt. "Zumindest sollten die Forderungen des Bundesrats aufgegriffen werden. Es darf bei der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien kein Übergang zum Aus-schreibungsmodell geben, das zukünftige Bürgerenergieanlagen erheblich erschwert oder verhindert", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die Deckel beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage dürften so nicht kommen.
Automatik zum Ausschreibungsmodell unterbinden
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme zum EEG-Entwurf zu Recht den Zusammenhang zwischen einem dynamischen und kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energiewende. Das EEG sei eine wichtige Grundlage für die Erfolgsgeschichte der Energiewende und dem schnellen und erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Nach Ansicht des DNR darf es keinen Wechsel des Fördersystems geben, da ansonsten die Investitions- und Planungssicherheit beim weiteren Ausbau der Energiewende gefährdet werde. Alle Erfahrungen zeigten, dass Ausschreibungen den Ausbau der Erneuerbaren Energien verlangsamen und verteuern. Die geplanten Ausschreibungsmodelle müssten zuerst umfassend in Form von Pilotvorhaben im Hinblick auf ihre Geeignetheit überprüft werden. Das könne nicht innerhalb eines Zeitraums bis 2017 erfolgen. Ein Automatismus bei der Übertragung der Ausschreibungsmodelle für große Solarparks auf Windenergieanlagen und andere erneuerbare Energien sei falsch. Es sollte daher am bisherigen System festgehalten werden.
Eine wichtige Voraussetzung für einen Erfolg der Energiewende ist die aktive Mitwirkung eines großen Teils der Bevölkerung. Nachdem bisher nahezu die Hälfte der installierten Leistung durch private Bürger, Landwirte, Energiegenossen-schaften und regionale Zusammenschlüsse getragen wird, sollten auch zukünftig Investitionen in erneuerbare Energien eine feste Einspeisevergütung erhalten, natürlich mit degressiv ausgestalteten Fördersätzen. Die vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung sollte auf große Anlagen beschränkt werden, so der DNR.
Keine Belastung des Stromeigenverbrauchs mit der EEG-Umlage (sogenannte Sonnensteuer)
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme wie wichtig es aus heutiger und zukünftiger Sicht ist, die weitestgehende Befreiung der Nutzung von Eigenstrom von der EEG-Umlage zu erhalten, der mit erneuerbaren Energien oder mit hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen produziert wird. Nur auf diese Weise könnten Zukunftstechnologien wei-terentwickelt und Haushalte entlastet werden, denn "die Belastung des Eigenverbrauchs führt nicht zu einer Reduzierung der EEG-Kosten ins-gesamt. Stattdessen werden jetzt sogar diejenigen zur Kasse gebeten, die mit Ökostrominvestitionen Lösungsbeiträge liefern", machte Hans-Josef Fall, Präsident der Energy Watch Group (EWG) deutlich.
Zubau-Deckel (Korridore) für erneuerbaren Energien
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat den vorgesehenen "atmenden" Degressionsmechanismus für die Vergütung der Photovoltaik nicht für geeignet, den bereits vorhandenen Markteinbruch wirksam aufzufangen. Deswegen sei eine Verbesserung der EEG-Vergütungssystematik für die Photovoltaik erforderlich. Zudem sollte nach Auffassung des DNR das jährliche Ausbauziel auf über 2,5 GW gesetzt werden. Eine Übertragung dieses Prinzips auf die Windkraft dürfe nicht erfolgen.
'Das ist keine Reform, die den Weg zur erneuerbaren Vollversorgung geht, sondern eine , die die Verbraucher zwingt, die veralteten Ge-schäftsmodelle der großen Industrien und EVUs zu finanzieren', so Axel Berg, Vorsitzender von EUROSOLAR-Sektion Deutschland.
Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur grundle-genden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 26. Juni hat heute der Deutsche Naturschutzring (DNR) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Sollte der Entwurf unverändert verabschiedet werden, würde nach Auffassung des DNR die von der großen Mehrheit der Bundesbürger unterstützte Energiewende abgewürgt. "Zumindest sollten die Forderungen des Bundesrats aufgegriffen werden. Es darf bei der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien kein Übergang zum Aus-schreibungsmodell geben, das zukünftige Bürgerenergieanlagen erheblich erschwert oder verhindert", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die Deckel beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage dürften so nicht kommen.
Automatik zum Ausschreibungsmodell unterbinden
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme zum EEG-Entwurf zu Recht den Zusammenhang zwischen einem dynamischen und kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energiewende. Das EEG sei eine wichtige Grundlage für die Erfolgsgeschichte der Energiewende und dem schnellen und erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Nach Ansicht des DNR darf es keinen Wechsel des Fördersystems geben, da ansonsten die Investitions- und Planungssicherheit beim weiteren Ausbau der Energiewende gefährdet werde. Alle Erfahrungen zeigten, dass Ausschreibungen den Ausbau der Erneuerbaren Energien verlangsamen und verteuern. Die geplanten Ausschreibungsmodelle müssten zuerst umfassend in Form von Pilotvorhaben im Hinblick auf ihre Geeignetheit überprüft werden. Das könne nicht innerhalb eines Zeitraums bis 2017 erfolgen. Ein Automatismus bei der Übertragung der Ausschreibungsmodelle für große Solarparks auf Windenergieanlagen und andere erneuerbare Energien sei falsch. Es sollte daher am bisherigen System festgehalten werden.
Eine wichtige Voraussetzung für einen Erfolg der Energiewende ist die aktive Mitwirkung eines großen Teils der Bevölkerung. Nachdem bisher nahezu die Hälfte der installierten Leistung durch private Bürger, Landwirte, Energiegenossen-schaften und regionale Zusammenschlüsse getragen wird, sollten auch zukünftig Investitionen in erneuerbare Energien eine feste Einspeisevergütung erhalten, natürlich mit degressiv ausgestalteten Fördersätzen. Die vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung sollte auf große Anlagen beschränkt werden, so der DNR.
Keine Belastung des Stromeigenverbrauchs mit der EEG-Umlage (sogenannte Sonnensteuer)
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme wie wichtig es aus heutiger und zukünftiger Sicht ist, die weitestgehende Befreiung der Nutzung von Eigenstrom von der EEG-Umlage zu erhalten, der mit erneuerbaren Energien oder mit hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen produziert wird. Nur auf diese Weise könnten Zukunftstechnologien wei-terentwickelt und Haushalte entlastet werden, denn "die Belastung des Eigenverbrauchs führt nicht zu einer Reduzierung der EEG-Kosten ins-gesamt. Stattdessen werden jetzt sogar diejenigen zur Kasse gebeten, die mit Ökostrominvestitionen Lösungsbeiträge liefern", machte Hans-Josef Fall, Präsident der Energy Watch Group (EWG) deutlich.
Zubau-Deckel (Korridore) für erneuerbaren Energien
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat den vorgesehenen "atmenden" Degressionsmechanismus für die Vergütung der Photovoltaik nicht für geeignet, den bereits vorhandenen Markteinbruch wirksam aufzufangen. Deswegen sei eine Verbesserung der EEG-Vergütungssystematik für die Photovoltaik erforderlich. Zudem sollte nach Auffassung des DNR das jährliche Ausbauziel auf über 2,5 GW gesetzt werden. Eine Übertragung dieses Prinzips auf die Windkraft dürfe nicht erfolgen.
'Das ist keine Reform, die den Weg zur erneuerbaren Vollversorgung geht, sondern eine , die die Verbraucher zwingt, die veralteten Ge-schäftsmodelle der großen Industrien und EVUs zu finanzieren', so Axel Berg, Vorsitzender von EUROSOLAR-Sektion Deutschland.
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