24.06.2014 10:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Durchsetzung und Abwehr internationaler Rechtsprechung in Deutschland
Durchsetzung und Abwehr internationaler Rechtsprechung in DeutschlandKurzfassung: Internationale Rechtsprechung in Deutschland durchzusetzen, ist nicht immer ganz leicht. Die Kanzlei GRP Rainer ist erfahren, Forderungen auch über die Staatsgrenzen hinweg durchzusetzen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: An den Staatsgrenzen endet auch die Hoheit der Gerichte. Das kann zu Problemen führen, wenn es darum geht, die Forderungen gegen ausländische Schuldner durchzusetzen.
Es gibt viele Situationen, in denen deutsches und internationales Recht aufeinanderprallen und die Rechtsprechung variiert von Staat zu Staat. Der Verkehrsunfall oder der Immobilienkauf im Ausland können zu ernsthaften Problemen führen, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Forderungen geht. Das gilt in den Zeiten der Globalisierung natürlich auch ganz besonders für grenzüberschreitende wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Staaten.
Grundsätzlich werden ausländische Urteile in Deutschland anerkannt. Die Rechtsfolgen können jedoch ganz unterschiedlich sein. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten zwar bemüht, die Rechtsprechung anzugleichen - Unterschiede bleiben jedoch bestehen. Allerdings gibt es zwischen den EU-Staaten entsprechende Verordnungen, um die Durchsetzung der Urteile zu vereinfachen. Außerhalb der EU ist die Durchsetzung eines ausländischen Urteils in Deutschland deutlich schwieriger.
Mit den meisten, aber nicht mit allen Staaten, hat Deutschland entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Gibt es aber keine europäischen Verordnungen oder andere zwischenstaatliche Vereinbarungen kann nach dem deutschen Prozessrecht ein Urteil eines ausländischen Gerichts nur dann vollstreckt werden, wenn dies für zulässig erklärt wurde. Das bedeutet aber auch, dass Forderungen, die sich auf ein Urteil eines ausländischen Gerichts beziehen, in Deutschland nicht so ohne weiteres durchsetzbar sind.
Die Globalisierung hat die Rechtsprechung und deren Durchsetzung über die Staatsgrenzen hinaus immer wichtiger werden lassen. Um die Forderungen tatsächlich durchsetzen zu können, sollten sich Betroffene an Rechtsanwälte, die mit dem Internationalen Recht und internationaler Prozessführung vertraut sind, wenden. Die Kölner Kanzlei GRP Rainer arbeitet daher auch mit internationalen Kanzleien zusammen, um Forderungen vor den entsprechenden Gerichten durchsetzen zu können oder auch abzuwehren.
http://www.grprainer.com/Vollstreckung-auslaendischer-Urteile.html
Es gibt viele Situationen, in denen deutsches und internationales Recht aufeinanderprallen und die Rechtsprechung variiert von Staat zu Staat. Der Verkehrsunfall oder der Immobilienkauf im Ausland können zu ernsthaften Problemen führen, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Forderungen geht. Das gilt in den Zeiten der Globalisierung natürlich auch ganz besonders für grenzüberschreitende wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Staaten.
Grundsätzlich werden ausländische Urteile in Deutschland anerkannt. Die Rechtsfolgen können jedoch ganz unterschiedlich sein. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten zwar bemüht, die Rechtsprechung anzugleichen - Unterschiede bleiben jedoch bestehen. Allerdings gibt es zwischen den EU-Staaten entsprechende Verordnungen, um die Durchsetzung der Urteile zu vereinfachen. Außerhalb der EU ist die Durchsetzung eines ausländischen Urteils in Deutschland deutlich schwieriger.
Mit den meisten, aber nicht mit allen Staaten, hat Deutschland entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Gibt es aber keine europäischen Verordnungen oder andere zwischenstaatliche Vereinbarungen kann nach dem deutschen Prozessrecht ein Urteil eines ausländischen Gerichts nur dann vollstreckt werden, wenn dies für zulässig erklärt wurde. Das bedeutet aber auch, dass Forderungen, die sich auf ein Urteil eines ausländischen Gerichts beziehen, in Deutschland nicht so ohne weiteres durchsetzbar sind.
Die Globalisierung hat die Rechtsprechung und deren Durchsetzung über die Staatsgrenzen hinaus immer wichtiger werden lassen. Um die Forderungen tatsächlich durchsetzen zu können, sollten sich Betroffene an Rechtsanwälte, die mit dem Internationalen Recht und internationaler Prozessführung vertraut sind, wenden. Die Kölner Kanzlei GRP Rainer arbeitet daher auch mit internationalen Kanzleien zusammen, um Forderungen vor den entsprechenden Gerichten durchsetzen zu können oder auch abzuwehren.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Durchsetzung und Abwehr internationaler Rechtsprechung in Deutschland" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.