24.06.2014 16:00 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV warnt vor Veröffentlichung von Schumachers Krankenakte
Kurzfassung: DJV warnt vor Veröffentlichung von Schumachers KrankenakteDer Deutsche Journalisten-Verband hat an alle Journalisten appelliert, die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher, der am 29. Dezembe ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 24.06.2014] DJV warnt vor Veröffentlichung von Schumachers Krankenakte
Der Deutsche Journalisten-Verband hat an alle Journalisten appelliert, die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher, der am 29. Dezember 2013 beim Skifahren im französischen Meribel verunglückt war, auf keinen Fall zu veröffentlichen. Offenbar wurde die Krankenakte gestohlen, möglicherweise aus der Klinik in Grenoble.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken warnte: "Die Veröffentlichung dieser Akte wäre Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz. Der Inhalt dieser Akte hat schließlich weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung." Er fuhr fort: "Die Veröffentlichung wäre ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher." Konken sagte weiter, er hoffe, dass die Medienmacher ihre ethischen Grenzen kennen würden, wie sie unter anderem in Ziffer 4 und Ziffer 8 des Pressekodex definiert sind.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat an alle Journalisten appelliert, die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher, der am 29. Dezember 2013 beim Skifahren im französischen Meribel verunglückt war, auf keinen Fall zu veröffentlichen. Offenbar wurde die Krankenakte gestohlen, möglicherweise aus der Klinik in Grenoble.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken warnte: "Die Veröffentlichung dieser Akte wäre Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz. Der Inhalt dieser Akte hat schließlich weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung." Er fuhr fort: "Die Veröffentlichung wäre ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher." Konken sagte weiter, er hoffe, dass die Medienmacher ihre ethischen Grenzen kennen würden, wie sie unter anderem in Ziffer 4 und Ziffer 8 des Pressekodex definiert sind.
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