Rechtsstellungskommission empfiehlt Änderungen der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnet
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 14.04.2011
Pressemitteilung vom: 14.04.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit: Als Ergebnis eingehender Beratungen zu den im Jahre 2005 neu gefassten Verhaltensregeln für die ...
[Deutscher Bundestag - 14.04.2011] Rechtsstellungskommission empfiehlt Änderungen der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnet
Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Als Ergebnis eingehender Beratungen zu den im Jahre 2005 neu gefassten Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages hat die Rechtsstellungskommission in ihrer heutigen Sitzung einvernehmlich beschlossen, folgende Änderungen der Verhaltensregeln zu empfehlen:
Für die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte soll künftig eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro gelten, um die Transparenz zu verbessern, die bisher durch unterschiedliche Zahlungsweisen eingeschränkt ist.
Die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister bzw. Parlamentarischer Staatssekretär/Staatsminister soll entfallen.
Die Veröffentlichung angezeigter Einkünfte soll künftig statt in drei in sieben Stufen erfolgen, beginnend mit Jahreseinkünften ab 10.000 Euro (Stufe 1) bis zu Jahreseinkünften über 150.000 Euro (Stufe 7). Damit sollen Nebeneinkünfte stärker ausdifferenziert und in ihrer Höhe deutlicher gemacht werden.
Der Vorsitzende der Rechtsstellungskommission wird dieses Beratungsergebnis dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit der Bitte zuleiten, die Empfehlungen der Rechtsstellungskommission zu beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0
E-Mail: mail@bundestag.de
Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Als Ergebnis eingehender Beratungen zu den im Jahre 2005 neu gefassten Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages hat die Rechtsstellungskommission in ihrer heutigen Sitzung einvernehmlich beschlossen, folgende Änderungen der Verhaltensregeln zu empfehlen:
Für die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte soll künftig eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro gelten, um die Transparenz zu verbessern, die bisher durch unterschiedliche Zahlungsweisen eingeschränkt ist.
Die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister bzw. Parlamentarischer Staatssekretär/Staatsminister soll entfallen.
Die Veröffentlichung angezeigter Einkünfte soll künftig statt in drei in sieben Stufen erfolgen, beginnend mit Jahreseinkünften ab 10.000 Euro (Stufe 1) bis zu Jahreseinkünften über 150.000 Euro (Stufe 7). Damit sollen Nebeneinkünfte stärker ausdifferenziert und in ihrer Höhe deutlicher gemacht werden.
Der Vorsitzende der Rechtsstellungskommission wird dieses Beratungsergebnis dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit der Bitte zuleiten, die Empfehlungen der Rechtsstellungskommission zu beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
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Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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