Rechtsstellungskommission empfiehlt Änderungen der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnet

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 14.04.2011
Pressemitteilung vom: 14.04.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit: Als Ergebnis eingehender Beratungen zu den im Jahre 2005 neu gefassten Verhaltensregeln für die ...

[Deutscher Bundestag - 14.04.2011] Rechtsstellungskommission empfiehlt Änderungen der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnet


Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:

Als Ergebnis eingehender Beratungen zu den im Jahre 2005 neu gefassten Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages hat die Rechtsstellungskommission in ihrer heutigen Sitzung einvernehmlich beschlossen, folgende Änderungen der Verhaltensregeln zu empfehlen:

Für die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte soll künftig eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro gelten, um die Transparenz zu verbessern, die bisher durch unterschiedliche Zahlungsweisen eingeschränkt ist.

Die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister bzw. Parlamentarischer Staatssekretär/Staatsminister soll entfallen.

Die Veröffentlichung angezeigter Einkünfte soll künftig statt in drei in sieben Stufen erfolgen, beginnend mit Jahreseinkünften ab 10.000 Euro (Stufe 1) bis zu Jahreseinkünften über 150.000 Euro (Stufe 7). Damit sollen Nebeneinkünfte stärker ausdifferenziert und in ihrer Höhe deutlicher gemacht werden.

Der Vorsitzende der Rechtsstellungskommission wird dieses Beratungsergebnis dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit der Bitte zuleiten, die Empfehlungen der Rechtsstellungskommission zu beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vorzulegen.


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