25.06.2014 15:40 Uhr in Energie & Umwelt von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Hildegard Müller zur aktuellen Diskussion der EEG-Novelle
Kurzfassung: Hildegard Müller zur aktuellen Diskussion der EEG-NovelleHildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zur aktuelle ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 25.06.2014] Hildegard Müller zur aktuellen Diskussion der EEG-Novelle
Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zur aktuellen Diskussion der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie zur Einigung der Regierungsfraktionen:
"Auf nationaler Ebene wurde die Diskussion zur EEG-Novelle in der letzten Zeit zunehmend auf die Privilegierung und Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage reduziert. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun getroffene Einigung der Regierungsfraktionen einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien beinhaltet.
Positiv hervorzuheben sind vor allem die Regelungen zur verpflichtenden Direktvermarktung, bei der die Leistungsklassen gegenüber den ersten Entwürfen noch weiter heruntergesetzt wurden. Gleiches gilt für die Fernsteuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zudem ist die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe, die zunächst für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen und ab 2017 für alle Erneuerbaren Energien gilt, ein wichtiger Schritt in Richtung Markt- und Systemintegration.
Dennoch bleiben mit den aktuellen Formulierungen noch zu viele Fragen offen. Die Regelung zur Eigenversorgung wird in einem zentralen Punkt gegenüber dem Regierungsentwurf geändert. Künftig beträgt die Umlagepflicht für die Eigenversorgung aus neuen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in diese neue Regelung beträgt der Umlagesatz für diese Anlagen zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent. Diese Prozentsätze sollen nur in diesen Jahren gelten. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, sollen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen. Alle anderen Anlagen sollen 100 Prozent zahlen.
Für einen gestuften Übergang für Neuanlagen besteht aus Sicht des BDEW aber keinerlei Notwendigkeit. Die Befreiung von der EEG-Umlage entspricht einer Förderung, die letztendlich von den übrigen Stromverbrauchern bezahlt werden muss. Daraus resultieren Wettbewerbsverzerrungen und eine Benachteiligung auch europäischer Wettbewerber. Aus unserer Sicht ist es daher geboten, den Strombezug aus dem Netz und den Selbstverbrauch in allen Strompreisbestandteilen also nicht nur im Hinblick auf die EEG-Umlage gleich zu stellen. Daher muss der Selbstverbrauch mit der vollständigen EEG-Umlage belastet werden.
Wie auch im Regierungsentwurf vorgesehen, werden kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen von der EEG-Umlage nun doch ausgenommen. Diese Bagatellgrenze soll insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands dienen. Aus Sicht des BDEW muss auf Bagatellgrenzen verzichtet werden. Für die unterschiedliche Behandlung spricht nichts. Auch das Bürokratie-Argument gilt nicht. Geeignet wäre eine pauschalierte Abrechnung der EEG-Umlage auf Basis der installierten Leistung ohne großen bürokratischen oder technischen Aufwand.
Insgesamt ist die EEG-Reform mit Blick auf eine Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage nur halbherzig umgesetzt worden. Zusätzlich entstehen mit der Ankündigung, den Selbstverbrauch in 2017 zu evaluieren und dann über die zukünftige Regelung für Bestandsanlagen zu entscheiden, neue erhebliche Unsicherheiten für Investoren. Die Energiewirtschaft benötigt dagegen rasch Klarheit über die weiteren politischen Absichten."
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 32
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 / 300 199-0
Telefax: +49 30 / 300 199-3900
Mail: presse@bdew.de
URL: http://www.strom.de
Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zur aktuellen Diskussion der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie zur Einigung der Regierungsfraktionen:
"Auf nationaler Ebene wurde die Diskussion zur EEG-Novelle in der letzten Zeit zunehmend auf die Privilegierung und Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage reduziert. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun getroffene Einigung der Regierungsfraktionen einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien beinhaltet.
Positiv hervorzuheben sind vor allem die Regelungen zur verpflichtenden Direktvermarktung, bei der die Leistungsklassen gegenüber den ersten Entwürfen noch weiter heruntergesetzt wurden. Gleiches gilt für die Fernsteuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zudem ist die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe, die zunächst für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen und ab 2017 für alle Erneuerbaren Energien gilt, ein wichtiger Schritt in Richtung Markt- und Systemintegration.
Dennoch bleiben mit den aktuellen Formulierungen noch zu viele Fragen offen. Die Regelung zur Eigenversorgung wird in einem zentralen Punkt gegenüber dem Regierungsentwurf geändert. Künftig beträgt die Umlagepflicht für die Eigenversorgung aus neuen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in diese neue Regelung beträgt der Umlagesatz für diese Anlagen zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent. Diese Prozentsätze sollen nur in diesen Jahren gelten. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, sollen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen. Alle anderen Anlagen sollen 100 Prozent zahlen.
Für einen gestuften Übergang für Neuanlagen besteht aus Sicht des BDEW aber keinerlei Notwendigkeit. Die Befreiung von der EEG-Umlage entspricht einer Förderung, die letztendlich von den übrigen Stromverbrauchern bezahlt werden muss. Daraus resultieren Wettbewerbsverzerrungen und eine Benachteiligung auch europäischer Wettbewerber. Aus unserer Sicht ist es daher geboten, den Strombezug aus dem Netz und den Selbstverbrauch in allen Strompreisbestandteilen also nicht nur im Hinblick auf die EEG-Umlage gleich zu stellen. Daher muss der Selbstverbrauch mit der vollständigen EEG-Umlage belastet werden.
Wie auch im Regierungsentwurf vorgesehen, werden kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen von der EEG-Umlage nun doch ausgenommen. Diese Bagatellgrenze soll insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands dienen. Aus Sicht des BDEW muss auf Bagatellgrenzen verzichtet werden. Für die unterschiedliche Behandlung spricht nichts. Auch das Bürokratie-Argument gilt nicht. Geeignet wäre eine pauschalierte Abrechnung der EEG-Umlage auf Basis der installierten Leistung ohne großen bürokratischen oder technischen Aufwand.
Insgesamt ist die EEG-Reform mit Blick auf eine Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage nur halbherzig umgesetzt worden. Zusätzlich entstehen mit der Ankündigung, den Selbstverbrauch in 2017 zu evaluieren und dann über die zukünftige Regelung für Bestandsanlagen zu entscheiden, neue erhebliche Unsicherheiten für Investoren. Die Energiewirtschaft benötigt dagegen rasch Klarheit über die weiteren politischen Absichten."
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