26.06.2014 11:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Statistisches Bundesamt
Elterngeld für Väter um etwa 440 Euro höher als für Mütter
Kurzfassung: Elterngeld für Väter um etwa 440 Euro höher als für MütterWIESBADEN - Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro - unabhängig davon, ob die Eltern ...
[Statistisches Bundesamt - 26.06.2014] Elterngeld für Väter um etwa 440 Euro höher als für Mütter
WIESBADEN - Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro - unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zeigt dies die Statistik zum Elterngeld anhand von Daten über beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.
In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs für Mütter und Väter spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund neun von zehn Vätern (89,9 %) und fast sieben von zehn Müttern (67,1 %) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 883 Euro.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern bekommen je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 332 Euro.
Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der Väter und Mütter errechnet, die für im Jahr 2012 geborene Kinder Elterngeld bezogen haben. Für diese Kinder wurden insgesamt 834 359 Leistungsbezüge beendet, davon 640 084 Ansprüche von Müttern und 194 275 Ansprüche von Vätern. Die Väterbeteiligung, das heißt der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug 29,3 % (Mütterbeteiligung: 96,0 %).
Eine Publikation mit weiteren detaillierten Ergebnissen der Elterngeldstatistik für im Jahr 2012 geborene Kinder ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Weitere Auskünfte gibt:
Andrea Wolff,
Telefon: +49 611 75 8137
Statistisches Bundesamt Destatis
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 75 2405
Telefax: +49 611 75 3330
Mail: poststelle@destatis.de
URL: http://www.destatis.de/
WIESBADEN - Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro - unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zeigt dies die Statistik zum Elterngeld anhand von Daten über beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.
In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs für Mütter und Väter spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund neun von zehn Vätern (89,9 %) und fast sieben von zehn Müttern (67,1 %) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 883 Euro.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern bekommen je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 332 Euro.
Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der Väter und Mütter errechnet, die für im Jahr 2012 geborene Kinder Elterngeld bezogen haben. Für diese Kinder wurden insgesamt 834 359 Leistungsbezüge beendet, davon 640 084 Ansprüche von Müttern und 194 275 Ansprüche von Vätern. Die Väterbeteiligung, das heißt der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug 29,3 % (Mütterbeteiligung: 96,0 %).
Eine Publikation mit weiteren detaillierten Ergebnissen der Elterngeldstatistik für im Jahr 2012 geborene Kinder ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
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, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
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