26.06.2014 16:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu erneuter Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu erneuter Vollstreckung der Todesstrafe in JapanAnlässlich der erneuten Vollstreckung einer Todesstrafe in Japan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung f ...
[Auswärtiges Amt - 26.06.2014] Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu erneuter Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

Anlässlich der erneuten Vollstreckung einer Todesstrafe in Japan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (26.06.):
Bestürzt und betroffen nehme ich die nunmehr neunte Hinrichtung seit dem Amtsantritt der aktuellen japanischen Regierung im Dezember 2012 zur Kenntnis. Als besonders schockierend empfinde ich, dass Japan nach wie vor weder die Verurteilten noch deren Familie über die bevorstehende Exekution unterrichtet. Die Familienangehörigen erfahren vom Tod des Verurteilten erst im Nachhinein. Das halte ich für eine besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis.
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Form staatlicher Machtausübung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Über zwei Drittel der Staaten der Erde haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder beachten ein Vollstreckungsmoratorium. Ich appelliere daher heute erneut an die japanische Regierung, die weitere Vollstreckung von Todesurteilen auszusetzen und eine offene gesellschaftliche Debatte über die Todesstrafe in Japan zu initiieren; die Todesstrafe hat im 21. Jahrhundert keinen Raum.
Hintergrund:
In Japan ist am 25.06.2014 ein zum Tode verurteilter Mann hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 68-Jährigen, der für den Mord an seiner Schwägerin und ihren beiden Enkelinnen zum Tod durch den Strang verurteilt worden war. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe vor eineinhalb Jahren sind damit bereits neun Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werde erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Nach Angaben des japanischen Justizministeriums sitzen derzeit 129 Verurteilte in japanischen Todeszellen.
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