Hildegard Müller zur Verabschiedung der EEG-Novelle

Kurzfassung: Hildegard Müller zur Verabschiedung der EEG-NovelleHildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zur Verabschiedung ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 27.06.2014] Hildegard Müller zur Verabschiedung der EEG-Novelle

Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zur Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie zur Einführung einer Länderöffnungsklausel für Mindestabstände von Windenergieanlagen im Bundestag:
"Die Reform des EEG war trotz der Komplexität und der gebotenen Eile über weite Strecken ein konstruktiver Prozess. Das, was wir in den vergangenen Tagen zwischen der Bundesregierung und Brüssel erlebt haben, war allerdings für alle Beteiligten eine Zumutung. Für alle, die hier betroffen sind, verlange ich Klarheit darüber, wer die Verantwortung für dieses Verfahren trägt. Denn hier wird in unzumutbarer Weise mit den Grundlagen einer verlässlichen Industriepolitik gespielt.
Die nun beschlossene Reform beinhaltet einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Die vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb sind dabei ein wichtiger Schritt Richtung Markt- und Systemintegration. Auch der nun vorgesehene Ausbaukorridor wird mehr Verlässlichkeit in den Umbau der Energieversorgung bringen.
Viele weitere Fragen bezüglich des zukünftigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind aber offen. Dazu gehört die nur halbherzige Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage. Die Ankündigung, den Selbstverbrauch 2017 zu evaluieren und erst dann über die zukünftige Regelung für Bestandsanlagen zu entscheiden, ist schlecht für das Investitionsklima. Dies können wir uns beim jetzigen Stand der Energiewende nicht leisten.
Auch die heute beschlossene Länderöffnungsklausel für Mindestabstände von Onshore-Windenergieanlagen ist ein fatales Signal für die Akzeptanz von neuen Windkraftanlagen. Die Entscheidung erfolgt wider besseres Wissen. Pauschale Mindestabstände der Anlagen zu Häusern und Siedlungen engen die zur Verfügung stehenden Räume für neue Windenergieanlagen dramatisch ein und machen damit die nationalen Ausbauziele unrealistisch. Mit dieser Regelung wird es auch zu keiner Verbesserung der Akzeptanz von Windanlagen kommen. Der BDEW rechnet im Gegenteil mit einem Anstieg der Auseinandersetzungen angesichts länderspezifischer Sonderregelungen. In jedem Fall leistet eine Länderöffnungsklausel keinen Beitrag zu einer stärkeren gemeinsamen Anstrengung der Länder mit Blick auf die Energiewende. Diese wäre aber dringend nötig."

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