Wölbern Invest: Luxus pur und geschädigte Anleger

Wölbern Invest: Luxus pur und geschädigte Anleger
Kurzfassung: Ein Bild der Gegensätze: Auf der einen Seite der Ex-Wölbern-Chef mit einem Leben in Saus und Braus und auf der anderen Seite geschädigte Anleger von Wölbern Invest, die um ihr Geld fürchten.
Wölbern Invest: Luxus pur und geschädigte Anleger GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Glaubt man einem Bericht des Handelsblatts vom 25. Juni 2014, lebte der ehemalige Wölbern-Chef in Saus und Braus. Das gehe aus einem Bericht des Insolvenzverwalters zur Privatinsolvenz des ehemaligen Chefs des Fondshauses Wölbern Invest hervor. Inzwischen sitzt dieser seit einigen Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßige Untreue vor. 147 Millionen Euro soll er unrechtmäßig aus den Wölbern-Fonds abgezweigt haben.

Auf der einen Seite gönnte sich der Ex-Wölbern-Chef dem Bericht zufolge offenbar ein Leben in Luxus, während auf der anderen Seite verschiedene Wölbern-Fonds in wirtschaftliche Schieflage gerieten und Anleger massive Verluste hinnehmen mussten.

Hoffnungen, dass ihre Forderungen aus der privaten Insolvenzmasse bedient werden können, brauchen sich die geschädigten Anleger allerdings wohl kaum zu machen. Dafür seien die Schulden einfach zu groß, so der Insolvenzverwalter.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und ggfs. auch Pfändungsarreste gegen den ehemaligen Wölbern-Chef und andere Verantwortliche durchgesetzt werden können.

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt u.a. auch das Risiko des Totalverlusts. Darüber hinaus hätte die Bank auch über sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, aufklären müssen.

In Betracht können zudem Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

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