30.06.2014 11:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schwarzgeld im Nachlass: Erben müssen aufpassen - Selbstanzeige
Schwarzgeld im Nachlass: Erben müssen aufpassen - SelbstanzeigeKurzfassung: Bei einer Erbschaft können böse Überraschungen drohen. Und zwar dann, wenn sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befindet. Erben müssen aufpassen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei einem Trauerfall und einer damit verbundenen Erbschaft ist der Gedanke an Steuerhinterziehung zunächst ganz weit weg. Doch Erben können sich strafbar machen, wenn der Erblasser auch unversteuertes Schwarzgeld hinterlassen hat. Geben die Erben dies nicht gegenüber den zuständigen Finanzbehörden an, machen sie sich der Steuerhinterziehung strafbar.
Erben sollten daher genau hinschauen, wenn sich im Nachlass auch Konten in der Schweiz, Liechtenstein. Luxemburg oder anderen Steueroasen auftauchen. Ohne es zu wissen, haben sie möglicherweise unversteuertes Schwarzgeld geerbt. Dann sollten sie sich dringend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Erbschaft in steuerlich legale Bahnen lenkt.
Der Erbe macht sich zwar nicht dadurch strafbar, dass er Schwarzgeld geerbt hat. Wenn er dies dem Finanzamt gegenüber aber nicht unverzüglich erklärt, hinterzieht er Steuern. Daher müssen alle nötigen Unterlagen auf dem schnellsten Weg beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und die Steuer-Angaben des Erblassers werden dann korrigiert. Für die Erben kann das sogar bedeuten, dass Steuernachzahlungen auf sie zukommen, die das Erbe übersteigen.
Erben, die Schwarzgeld im Nachlass bislang noch nicht gegenüber dem Finanzamt angeben haben, sollten eine Selbstanzeige stellen. Denn die Gefahr, dass unversteuerte Gelder auf Auslandskonten entdeckt werden, steigt kontinuierlich. Erinnert sei hier nur an den Ankauf von Steuer-CDs oder die zunehmende Kooperationsbereitschaft der ausländischen Banken und Behörden. Haben die Finanzbehörden erst ihre Ermittlungen aufgenommen, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.
Eine Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirkt. Sie muss alle relevanten Steuerangaben enthalten. Gerade bei Erbschaften kann sich dies als äußerst schwierig erweisen. Daher ist davon abzuraten, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen zu erstellen. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist groß. Um das zu vermeiden, sollten sich Betroffene unbedingt an einen Experten wenden.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Erben sollten daher genau hinschauen, wenn sich im Nachlass auch Konten in der Schweiz, Liechtenstein. Luxemburg oder anderen Steueroasen auftauchen. Ohne es zu wissen, haben sie möglicherweise unversteuertes Schwarzgeld geerbt. Dann sollten sie sich dringend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Erbschaft in steuerlich legale Bahnen lenkt.
Der Erbe macht sich zwar nicht dadurch strafbar, dass er Schwarzgeld geerbt hat. Wenn er dies dem Finanzamt gegenüber aber nicht unverzüglich erklärt, hinterzieht er Steuern. Daher müssen alle nötigen Unterlagen auf dem schnellsten Weg beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und die Steuer-Angaben des Erblassers werden dann korrigiert. Für die Erben kann das sogar bedeuten, dass Steuernachzahlungen auf sie zukommen, die das Erbe übersteigen.
Erben, die Schwarzgeld im Nachlass bislang noch nicht gegenüber dem Finanzamt angeben haben, sollten eine Selbstanzeige stellen. Denn die Gefahr, dass unversteuerte Gelder auf Auslandskonten entdeckt werden, steigt kontinuierlich. Erinnert sei hier nur an den Ankauf von Steuer-CDs oder die zunehmende Kooperationsbereitschaft der ausländischen Banken und Behörden. Haben die Finanzbehörden erst ihre Ermittlungen aufgenommen, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.
Eine Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirkt. Sie muss alle relevanten Steuerangaben enthalten. Gerade bei Erbschaften kann sich dies als äußerst schwierig erweisen. Daher ist davon abzuraten, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen zu erstellen. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist groß. Um das zu vermeiden, sollten sich Betroffene unbedingt an einen Experten wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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