02.07.2014 10:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine BerichtigungKurzfassung: Medien berichten fast täglich, dass die Zahl der Selbstanzeigen kontinuierlich steigt. Tatsächlich handelt es sich um eine Berichtigung der nicht angegebenen Einkünfte.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer beim Finanzamt seine hinterzogenen Steuern korrigieren möchte, sollte dies nicht unter dem Titel "Selbstanzeige" machen. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Selbstanzeige, sondern um eine Berichtigung der Steuerangaben. Damit diese strafbefreiend wirkt, muss sie vor allem rechtzeitig und vollständig erfolgen.
Das bedeutet, dass tatsächlich alle hinterzogenen Einkünfte der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden müssen. Nur die Angaben für eine Steuerart zu korrigieren, ist gefährlich. Entdeckt das Finanzamt weitere Steuerhinterziehungen kann keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Daher sollten alle Angaben so detailliert wie möglich erfolgen. Auf Begründungen, warum zunächst falsche Angaben gemacht wurden, sollte hingegen verzichtet werden. Die Angaben sollten so genau sein, dass das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid ohne weitere umfangreiche Recherchen erstellen kann. Die Steuernachforderung muss dann auch innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt werden. Ansonsten tritt die Strafbefreiung nicht ein.
Sollten die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist es auch zu spät. Dann ist keine Strafbefreiung mehr möglich. Daher sollten sich Steuersünder, die dem Finanzamt gegenüber die Karten auf den Tisch legen wollen, unbedingt an einen Experten wenden. Ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt weiß genau, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind oder welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf das Fachwissen des Experten verzichtet und auf eigene Faust eine Berichtigung seiner Steuerangaben versucht oder vorgefertigte Musterformulare verwendet, riskiert, dass der Schuss nach hinten los geht. Die Berichtigung der Angaben ist ein komplexer Prozess. Schon beim kleinsten Fehler kann die strafbefreiende Wirkung dahin sein.
Ab dem kommenden Jahr soll es noch schwieriger werden, die Steuerangaben zu berichtigen. Ab Januar 2015 sind härtere Strafen geplant und auch der Berichtigungszeitraum wird von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Daher sollten Steuersünder jetzt schnell handeln.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Das bedeutet, dass tatsächlich alle hinterzogenen Einkünfte der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden müssen. Nur die Angaben für eine Steuerart zu korrigieren, ist gefährlich. Entdeckt das Finanzamt weitere Steuerhinterziehungen kann keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Daher sollten alle Angaben so detailliert wie möglich erfolgen. Auf Begründungen, warum zunächst falsche Angaben gemacht wurden, sollte hingegen verzichtet werden. Die Angaben sollten so genau sein, dass das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid ohne weitere umfangreiche Recherchen erstellen kann. Die Steuernachforderung muss dann auch innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt werden. Ansonsten tritt die Strafbefreiung nicht ein.
Sollten die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist es auch zu spät. Dann ist keine Strafbefreiung mehr möglich. Daher sollten sich Steuersünder, die dem Finanzamt gegenüber die Karten auf den Tisch legen wollen, unbedingt an einen Experten wenden. Ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt weiß genau, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind oder welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf das Fachwissen des Experten verzichtet und auf eigene Faust eine Berichtigung seiner Steuerangaben versucht oder vorgefertigte Musterformulare verwendet, riskiert, dass der Schuss nach hinten los geht. Die Berichtigung der Angaben ist ein komplexer Prozess. Schon beim kleinsten Fehler kann die strafbefreiende Wirkung dahin sein.
Ab dem kommenden Jahr soll es noch schwieriger werden, die Steuerangaben zu berichtigen. Ab Januar 2015 sind härtere Strafen geplant und auch der Berichtigungszeitraum wird von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Daher sollten Steuersünder jetzt schnell handeln.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/108742GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.