Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung
Kurzfassung: Medien berichten fast täglich, dass die Zahl der Selbstanzeigen kontinuierlich steigt. Tatsächlich handelt es sich um eine Berichtigung der nicht angegebenen Einkünfte.
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist eine Berichtigung GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer beim Finanzamt seine hinterzogenen Steuern korrigieren möchte, sollte dies nicht unter dem Titel "Selbstanzeige" machen. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Selbstanzeige, sondern um eine Berichtigung der Steuerangaben. Damit diese strafbefreiend wirkt, muss sie vor allem rechtzeitig und vollständig erfolgen.

Das bedeutet, dass tatsächlich alle hinterzogenen Einkünfte der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden müssen. Nur die Angaben für eine Steuerart zu korrigieren, ist gefährlich. Entdeckt das Finanzamt weitere Steuerhinterziehungen kann keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Daher sollten alle Angaben so detailliert wie möglich erfolgen. Auf Begründungen, warum zunächst falsche Angaben gemacht wurden, sollte hingegen verzichtet werden. Die Angaben sollten so genau sein, dass das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid ohne weitere umfangreiche Recherchen erstellen kann. Die Steuernachforderung muss dann auch innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt werden. Ansonsten tritt die Strafbefreiung nicht ein.

Sollten die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen haben, ist es auch zu spät. Dann ist keine Strafbefreiung mehr möglich. Daher sollten sich Steuersünder, die dem Finanzamt gegenüber die Karten auf den Tisch legen wollen, unbedingt an einen Experten wenden. Ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt weiß genau, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind oder welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf das Fachwissen des Experten verzichtet und auf eigene Faust eine Berichtigung seiner Steuerangaben versucht oder vorgefertigte Musterformulare verwendet, riskiert, dass der Schuss nach hinten los geht. Die Berichtigung der Angaben ist ein komplexer Prozess. Schon beim kleinsten Fehler kann die strafbefreiende Wirkung dahin sein.

Ab dem kommenden Jahr soll es noch schwieriger werden, die Steuerangaben zu berichtigen. Ab Januar 2015 sind härtere Strafen geplant und auch der Berichtigungszeitraum wird von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Daher sollten Steuersünder jetzt schnell handeln.

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