PROKON: Genussrechte-Inhaber können Forderungen anmelden

PROKON: Genussrechte-Inhaber können Forderungen anmelden
Kurzfassung: Die Genussrechte-Inhaber der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH erhalten in diesen Tagen vom Insolvenzverwalter die Unterlagen, um ihre Forderungen zum Insolvenzverfahren anzumelden.
PROKON: Genussrechte-Inhaber können Forderungen anmelden GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Forderungsanmeldung gehört nun zu den wichtigsten Aufgaben der Genussrechte-Inhaber von Prokon. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht darum, die Forderungen möglichst schnell einzureichen. Dafür haben die Gläubiger bis zum 15. September 2014 Zeit. Viel wichtiger ist es, die Forderungen möglichst genau und fundiert zu begründen.

Zuvor findet am 22. Juli 2014 in Hamburg die Gläubigerversammlung statt. Dabei wird der Insolvenzverwalter u.a. seine Pläne für die Zukunft des Unternehmens darstellen. In einem Schreiben vom 1. Juli 2014 teilte er bereits mit, dass die Möglichkeit diskutiert werde, die Genussrechte in handelbare Wandelanleihen zu tauschen. Diese Wandelanleihe kann in Eigenkapital und damit in eine unternehmerische Beteiligung an Prokon getauscht oder auch verkauft werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Umwandlung der Genussrechte in Wandelanleihen auch mit anderen rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Beim Verkauf wird voraussichtlich mit Verlusten zu rechnen sein.

Allerdings wird bei der Gläubigerversammlung noch nicht über einen Insolvenzplan abgestimmt. Vielmehr werden Möglichkeiten und Ziele aufgezeigt, die in einem Insolvenzplan Berücksichtigung finden sollten. Dieser wird dann in den kommenden Wochen und Monaten erarbeitet und dann wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 in einer weiteren Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abgestimmt.

Für die Genussrechte-Inhaber bedeutet die Forderungsanmeldung, die Erstellung eines Insolvenzplans oder die Umwandlung der Genussrechte in Wandelanleihen in der Regel absolutes Neuland. Unterstützung finden sie in dieser Situation bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren begleiten und auch bei der Forderungsanmeldung unterstützen, damit die Anleger-Interessen entsprechende Berücksichtigung finden. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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