03.07.2014 12:22 Uhr in Energie & Umwelt von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Beschlussantrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag: Abwasser- und Fernwärmenetze sind für Breitbandausbau ungeeignet
Kurzfassung: Beschlussantrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag: Abwasser- und Fernwärmenetze sind für Breitbandausbau ungeeignetBDEW lehnt den Zugangszwang in Netze von Betreibern und Kommunen ab / Risiko von Sch ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 03.07.2014] Beschlussantrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag: Abwasser- und Fernwärmenetze sind für Breitbandausbau ungeeignet
BDEW lehnt den Zugangszwang in Netze von Betreibern und Kommunen ab / Risiko von Schäden an Breitbandkabeln unvermeidlich
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute einen Beschlussantrag zum Breitbandausbau in Deutschland in den Bundestag eingebracht. Der Antrag fordert unter anderem die Verlegung von Breitbandkabeln in Fernwärme- und Abwassernetzen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht dabei kritisch, dass der Antrag auch einen Zugangszwang zu den Abwassernetzen, Kanalisationssystemen und den Fernwärmenetzen fordert und von der uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Abwasser- und der Fernwärmenetze für den Breitbandausbau ausgeht.
"Beim Breitbandausbau muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberste Priorität haben. Die neue EU-Richtlinie zum Breitbandausbau hatte zum Schutz des Eigentumsrechtes von Kommunen und Infrastrukturbetreibern einen Zugangszwang abgelehnt. Die Europäische Union hat hierzu Kriterien wie beispielsweise Sicherheit und Gesundheit festgelegt, mit denen zum Schutz anderer Dienstleistungen wie der Abwasserentsorgung eine Verweigerung des Zugangs möglich ist. Diese europäischen Vorgaben dürfen aus Sicht des BDEW nicht unterlaufen werden", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Außerdem ergeben sich laut BDEW bei der Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen technisch-chemische Probleme. Chemische Reaktionsprozesse an den Kabeln wären unvermeidbar: Durch die Abwasserinhaltsstoffe können Korrosionen oder andere Defekte an den Kabeln auftreten, die letztlich den störungslosen Breitband-Betrieb verhindern können. Schäden sind auch durch notwendige Reinigungsarbeiten nicht ausgeschlossen. Bei der Abwasserableitung gerade in dünn besiedelten Gebieten können feste Rückstände in den Netzen verbleiben, die technisch beispielsweise mit hohem Wasserdruck und Molchen entfernt werden müssen, um den Ablauf der Abwässer zu gewährleisten. Das ständig anfallende Abwasser muss jederzeit auch im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können. Der Zufluss des Abwassers von den Häusern erfolgt permanent, eine Unterbrechung birgt hohe gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung.
"Daher sind Abwassernetze für die Verlegung von Kabeln grundsätzlich nicht geeignet", sagte Weyand. Bei einer Mitnutzung der Netze für Breitbandkabel müsste auch wegen Kabelarbeiten die Nutzung der Abwasserkanäle unterbrochen werden. Es seien keine Umleitungen oder Sammelbecken in Häusern vorhanden, die das Abwasser bei Unterbrechungen aufnehmen könnten.
Der Beschlussantrag geht auch davon aus, dass Fernwärmenetze für den Breitbandausbau geeignet sind. Aus BDEW-Sicht ist dies jedoch nicht der Fall: Fernwärme gelangt in Form von Heizwasser oder Dampf vom Erzeugungsstandort zum Abnehmer, wobei Heizwasser eindeutig dominiert. So wird in etwa 97 Prozent der Fernwärmenetze Heizwasser als Wärmeträger genutzt, lediglich in drei Prozent der Leitungsrohre kommt Dampf zum Einsatz. Die eingesetzten Wärmeträgermedien weisen verschiedene physikalische sowie chemische Eigenschaften auf. Neben Druck und Temperatur betrifft dies auch die chemische Zusammensetzung und den Aggregatzustand. So können verschiedenartige netztechnische Restriktionen wie etwa die Fließrichtung, der Druck oder die Temperatur des Wärmeträgermediums unterschiedlichen und gleichzeitig schädigenden Einfluss auf elektronische Komponenten haben. Auch die Fernwärmenetze sind daher ungeeignet für die Verlegung von Breitbandkabeln.
Der BDEW fordert daher, sowohl Abwasser- als auch Fernwärmenetze von den geplanten Regelungen zum Breitbandausbau auszunehmen. Erfreulich ist aus BDEW-Sicht, dass im Beschlussantrag der Koalitionsfraktionen analog zur Entscheidung auf europäischer Ebene eine Kabelverlegung in Trinkwasserleitungen explizit nicht vorgesehen ist.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 32
10117 Berlin
Deutschland
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BDEW lehnt den Zugangszwang in Netze von Betreibern und Kommunen ab / Risiko von Schäden an Breitbandkabeln unvermeidlich
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute einen Beschlussantrag zum Breitbandausbau in Deutschland in den Bundestag eingebracht. Der Antrag fordert unter anderem die Verlegung von Breitbandkabeln in Fernwärme- und Abwassernetzen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht dabei kritisch, dass der Antrag auch einen Zugangszwang zu den Abwassernetzen, Kanalisationssystemen und den Fernwärmenetzen fordert und von der uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Abwasser- und der Fernwärmenetze für den Breitbandausbau ausgeht.
"Beim Breitbandausbau muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberste Priorität haben. Die neue EU-Richtlinie zum Breitbandausbau hatte zum Schutz des Eigentumsrechtes von Kommunen und Infrastrukturbetreibern einen Zugangszwang abgelehnt. Die Europäische Union hat hierzu Kriterien wie beispielsweise Sicherheit und Gesundheit festgelegt, mit denen zum Schutz anderer Dienstleistungen wie der Abwasserentsorgung eine Verweigerung des Zugangs möglich ist. Diese europäischen Vorgaben dürfen aus Sicht des BDEW nicht unterlaufen werden", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Außerdem ergeben sich laut BDEW bei der Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen technisch-chemische Probleme. Chemische Reaktionsprozesse an den Kabeln wären unvermeidbar: Durch die Abwasserinhaltsstoffe können Korrosionen oder andere Defekte an den Kabeln auftreten, die letztlich den störungslosen Breitband-Betrieb verhindern können. Schäden sind auch durch notwendige Reinigungsarbeiten nicht ausgeschlossen. Bei der Abwasserableitung gerade in dünn besiedelten Gebieten können feste Rückstände in den Netzen verbleiben, die technisch beispielsweise mit hohem Wasserdruck und Molchen entfernt werden müssen, um den Ablauf der Abwässer zu gewährleisten. Das ständig anfallende Abwasser muss jederzeit auch im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können. Der Zufluss des Abwassers von den Häusern erfolgt permanent, eine Unterbrechung birgt hohe gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung.
"Daher sind Abwassernetze für die Verlegung von Kabeln grundsätzlich nicht geeignet", sagte Weyand. Bei einer Mitnutzung der Netze für Breitbandkabel müsste auch wegen Kabelarbeiten die Nutzung der Abwasserkanäle unterbrochen werden. Es seien keine Umleitungen oder Sammelbecken in Häusern vorhanden, die das Abwasser bei Unterbrechungen aufnehmen könnten.
Der Beschlussantrag geht auch davon aus, dass Fernwärmenetze für den Breitbandausbau geeignet sind. Aus BDEW-Sicht ist dies jedoch nicht der Fall: Fernwärme gelangt in Form von Heizwasser oder Dampf vom Erzeugungsstandort zum Abnehmer, wobei Heizwasser eindeutig dominiert. So wird in etwa 97 Prozent der Fernwärmenetze Heizwasser als Wärmeträger genutzt, lediglich in drei Prozent der Leitungsrohre kommt Dampf zum Einsatz. Die eingesetzten Wärmeträgermedien weisen verschiedene physikalische sowie chemische Eigenschaften auf. Neben Druck und Temperatur betrifft dies auch die chemische Zusammensetzung und den Aggregatzustand. So können verschiedenartige netztechnische Restriktionen wie etwa die Fließrichtung, der Druck oder die Temperatur des Wärmeträgermediums unterschiedlichen und gleichzeitig schädigenden Einfluss auf elektronische Komponenten haben. Auch die Fernwärmenetze sind daher ungeeignet für die Verlegung von Breitbandkabeln.
Der BDEW fordert daher, sowohl Abwasser- als auch Fernwärmenetze von den geplanten Regelungen zum Breitbandausbau auszunehmen. Erfreulich ist aus BDEW-Sicht, dass im Beschlussantrag der Koalitionsfraktionen analog zur Entscheidung auf europäischer Ebene eine Kabelverlegung in Trinkwasserleitungen explizit nicht vorgesehen ist.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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