03.07.2014 16:46 Uhr in Gesundheit & Wellness von Gesundheit Adhoc
Zahl des Monats Juli: 2.592
Kurzfassung: Zahl des Monats Juli: 2.592Als Folge starker Festbetragsabsenkungen des GKV-Spitzenverbands zum 1. Juli 2014 stehen den Patienten 2.592 weniger zuzahlungsbefreite Arzneimittel zur VerfügungDer GKV-Sp ...
[Gesundheit Adhoc - 03.07.2014] Zahl des Monats Juli: 2.592
Als Folge starker Festbetragsabsenkungen des GKV-Spitzenverbands zum 1. Juli 2014 stehen den Patienten 2.592 weniger zuzahlungsbefreite Arzneimittel zur Verfügung
Der GKV-Spitzenverband hat zum 1. Juli 2014 die Festbeträge für eine Reihe versorgungsrelevanter Arzneimittel um bis zu 70 % abgesenkt.
Die Hersteller müssten ihren Preis nun um weitere 30 % unter die bereits reduzierten Festbeträge senken, damit Patienten in der Apotheke nicht zuzahlen müssen. Das ist für Generikaunternehmen, die ohnehin einem besonders hohen Preis- und Rabattdruck ausgesetzt sind, kaum noch zu leisten.
Aufgrund der vom GKV-Spitzenverband initiierten Preisspirale waren daher zum 1. Juli 2014 noch nie so wenige Arzneimittel von Zuzahlungen befreit wie jetzt.
Der GKV-Spitzenverband überprüft jährlich die Festbeträge für Arzneimittel und senkt diese im Regelfall. Ein Festbetrag ist der Betrag, den Krankenkassen Herstellern maximal für ein Medikament erstatten. Festbeträge treffen vor allem Generikaunternehmen. Als Folge der drastischen Festbetragsabsenkung durch den GKV-Spitzenverband zum 1. Juli 2014 sind laut ABDA nur noch 3.009 Arzneimittel von der Zuzahlung, die zwischen 5 Euro und 10 Euro beträgt, befreit - gegenüber dem 1. Juni 2014 sind das 2.592 zuzahlungsbefreite Arzneimittel weniger.
Unter die starke Festbetragsabsenkung fallen eine Reihe höchst versorgungsrelevanter Wirkstoffe wie zum Beispiel Candesartan und Valsartan (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz) sowie Pantoprazol und Omeprazol (Magengeschwüre/Sodbrennen). Diese Wirkstoffe werden pro Jahr millionenfach vom Arzt verordnet und in der Apotheke abgegeben.
Ein Großteil der betroffenen Wirkstoffe wird weiterhin zum Festbetrag verfügbar sein. Aufgrund des bereits bestehenden hohen Preis- und Rabattdrucks für Generika, haben die Hersteller keine Möglichkeit, im Sinne der Patienten ihren Preis nochmals um weitere 30 % abzusenken.
Der durch den GKV-Spitzenverband ausgelöste Preisdruck bleibt für die Patienten nicht ohne Folgen: Die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nimmt um 2.592 stark ab. Wie eine Übersicht des GKV-Spitzenverbands zeigt, hat seit Einführung der Zuzahlungsbefreiungen im Jahr 2009 deren Anzahl kontinuierlich abgenommen. Mit über 12.000 Arzneimitteln ohne Zuzahlung in 2010, hat sich deren Anzahl bis 2013 mehr als halbiert.
Ein neuer Tiefstand ist nun zum Stichtag 1. Juli 2014 erreicht: 3.009.
www.progenerika.de/presse/zahl-des-monats-juli-2014/
Kontakt:
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Tel: (030) 81616090
E-Mail: info@progenerika.de
http://twitter.com/progenerika
Als Folge starker Festbetragsabsenkungen des GKV-Spitzenverbands zum 1. Juli 2014 stehen den Patienten 2.592 weniger zuzahlungsbefreite Arzneimittel zur Verfügung
Der GKV-Spitzenverband hat zum 1. Juli 2014 die Festbeträge für eine Reihe versorgungsrelevanter Arzneimittel um bis zu 70 % abgesenkt.
Die Hersteller müssten ihren Preis nun um weitere 30 % unter die bereits reduzierten Festbeträge senken, damit Patienten in der Apotheke nicht zuzahlen müssen. Das ist für Generikaunternehmen, die ohnehin einem besonders hohen Preis- und Rabattdruck ausgesetzt sind, kaum noch zu leisten.
Aufgrund der vom GKV-Spitzenverband initiierten Preisspirale waren daher zum 1. Juli 2014 noch nie so wenige Arzneimittel von Zuzahlungen befreit wie jetzt.
Der GKV-Spitzenverband überprüft jährlich die Festbeträge für Arzneimittel und senkt diese im Regelfall. Ein Festbetrag ist der Betrag, den Krankenkassen Herstellern maximal für ein Medikament erstatten. Festbeträge treffen vor allem Generikaunternehmen. Als Folge der drastischen Festbetragsabsenkung durch den GKV-Spitzenverband zum 1. Juli 2014 sind laut ABDA nur noch 3.009 Arzneimittel von der Zuzahlung, die zwischen 5 Euro und 10 Euro beträgt, befreit - gegenüber dem 1. Juni 2014 sind das 2.592 zuzahlungsbefreite Arzneimittel weniger.
Unter die starke Festbetragsabsenkung fallen eine Reihe höchst versorgungsrelevanter Wirkstoffe wie zum Beispiel Candesartan und Valsartan (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz) sowie Pantoprazol und Omeprazol (Magengeschwüre/Sodbrennen). Diese Wirkstoffe werden pro Jahr millionenfach vom Arzt verordnet und in der Apotheke abgegeben.
Ein Großteil der betroffenen Wirkstoffe wird weiterhin zum Festbetrag verfügbar sein. Aufgrund des bereits bestehenden hohen Preis- und Rabattdrucks für Generika, haben die Hersteller keine Möglichkeit, im Sinne der Patienten ihren Preis nochmals um weitere 30 % abzusenken.
Der durch den GKV-Spitzenverband ausgelöste Preisdruck bleibt für die Patienten nicht ohne Folgen: Die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nimmt um 2.592 stark ab. Wie eine Übersicht des GKV-Spitzenverbands zeigt, hat seit Einführung der Zuzahlungsbefreiungen im Jahr 2009 deren Anzahl kontinuierlich abgenommen. Mit über 12.000 Arzneimitteln ohne Zuzahlung in 2010, hat sich deren Anzahl bis 2013 mehr als halbiert.
Ein neuer Tiefstand ist nun zum Stichtag 1. Juli 2014 erreicht: 3.009.
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