07.07.2014 10:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Selfmade Capital und NCI: Forderungen sollen offenbar gebündelt werden
Selfmade Capital und NCI: Forderungen sollen offenbar gebündelt werdenKurzfassung: Nach wie vor ist unklar, was aus den Anleger-Geldern aus einigen Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) geworden ist. Im Gespräch ist nun offenbar eine Poollösung für die Fonds.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei den Emirates-Fonds von Selfmade Capital und einigen NCI-Fonds warten die Anleger auf die Ausschüttungen. Der Verbleib der Anleger-Gelder ist unklar. Nun wird nach einem Bericht von "Fonds professionell" offenbar eine Poollösung für die betroffenen Fonds ins Spiel gebracht. In einem Verwertungspool sollen demnach alle Forderungen der Fonds gebündelt werden. Handfeste Zahlen dazu gibt es dem Bericht zu Folge allerdings nicht.
Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest gehören zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Dieser hatte die Anleger in einem Moratorium aufgefordert, vorläufig auf rechtliche Schritte zu verzichten, um den Bestand der Fonds zu sichern. Offenbar mit Erfolg. Dem Bericht zu Folge hat nur ein sehr kleiner Teil der Anleger dem Moratorium widersprochen.
Inzwischen hat sich in Hartwiegs Firmenimperium einiges getan. Die Vertriebsplattform dima 24, die auch die Fonds von New Capital Invest und Selfmade Capital vertrieben hat, wurde verkauft. Ebenso hat sich der Firmenchef von dem Emissionshaus Euro Grundinvest getrennt. Über die Hintergründe kann nur spekuliert werden. Und auch beim Panthera-Fonds Global Trading A soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen und das Geld der Anleger bedroht sein, wie das Handelsblatt berichtete.
Für die betroffenen Anleger wirkt die aktuelle Entwicklung sicher alles andere als beruhigend. In dieser unüberschaubaren Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein.
In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von seiner Kapitalanlage machen kann. Außerdem können Schadensersatzansprüche auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein: Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Auch hätte auf die personelle Verstrickung der Emissionshäuser mit dima24 hingewiesen werden müssen.
http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html
http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html
Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest gehören zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Dieser hatte die Anleger in einem Moratorium aufgefordert, vorläufig auf rechtliche Schritte zu verzichten, um den Bestand der Fonds zu sichern. Offenbar mit Erfolg. Dem Bericht zu Folge hat nur ein sehr kleiner Teil der Anleger dem Moratorium widersprochen.
Inzwischen hat sich in Hartwiegs Firmenimperium einiges getan. Die Vertriebsplattform dima 24, die auch die Fonds von New Capital Invest und Selfmade Capital vertrieben hat, wurde verkauft. Ebenso hat sich der Firmenchef von dem Emissionshaus Euro Grundinvest getrennt. Über die Hintergründe kann nur spekuliert werden. Und auch beim Panthera-Fonds Global Trading A soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen und das Geld der Anleger bedroht sein, wie das Handelsblatt berichtete.
Für die betroffenen Anleger wirkt die aktuelle Entwicklung sicher alles andere als beruhigend. In dieser unüberschaubaren Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein.
In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von seiner Kapitalanlage machen kann. Außerdem können Schadensersatzansprüche auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein: Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Auch hätte auf die personelle Verstrickung der Emissionshäuser mit dima24 hingewiesen werden müssen.
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http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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