07.07.2014 15:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von terre des hommes Deutschland e.V.
Kinderarbeit in Bolivien: Neues Gesetz entkriminalisiert bedauerliche Realität
Kurzfassung: Kinderarbeit in Bolivien: Neues Gesetz entkriminalisiert bedauerliche RealitätArbeitende Kinder wurden in die Verhandlungen einbezogenDas am 3. Juli vom bolivianischen Parlament beschlossene Kinder- ...
[terre des hommes Deutschland e.V. - 07.07.2014] Kinderarbeit in Bolivien: Neues Gesetz entkriminalisiert bedauerliche Realität
Arbeitende Kinder wurden in die Verhandlungen einbezogen
Das am 3. Juli vom bolivianischen Parlament beschlossene Kinder- und Jugendgesetz bezieht die Interessen und Forderungen arbeitender Kinder in Bolivien ein. Erstmals wurde mit der Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens (UNATsBO) eine Vertretung dieser Kinder an den Gesetzesverhandlungen beteiligt.
"Das Gesetz anerkennt die momentane Situation der Kinder in Bolivien und schafft für sie die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit sie geschützt und nicht kriminalisiert werden", erklärte Iris Stolz, Fachreferentin von terre des hommes. "Selbstverständlich muss das Ziel bleiben, Kinderarbeit zu überwinden, denn Kindheit soll nicht Arbeit, sondern Spielen und Lernen bedeuten. Doch die Kinderarbeit in Bolivien ist Ausdruck von Armut, die nicht per Gesetz, sondern nur in einem langfristigen Entwicklungsprozess abgeschafft werden kann. Bis dahin muss es darum gehen, die Kinder besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und ihren Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben anzuerkennen. Wir begrüßen, dass hier nicht wie sonst üblich allein von Erwachsenen über die Kinder entschieden wurde, sondern die betroffenen Kinder gehört und einbezogen wurden".
Die neue Regelung sieht vor, dass die Arbeit von Kindern unter Bedingungen stattfinden muss, die ihre Gesundheit und ihr Recht auf Bildung gewährleisten. Außerdem sollen die Kinder davor geschützt werden, aufgrund ihres Alters geringer als Erwachsene entlohnt zu werden. Die Arbeit der Kinder soll künftig unter der Aufsicht von lokalen staatlichen Kinderschutzstellen stehen, die Fälle prüfen, um die entsprechende Genehmigung zu erteilen oder auch Schutz- und Hilfsangebote zu machen. Der Staat wird verpflichtet, in einem periodischen Zensus zu ermitteln, wie viele Kinder in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen arbeiten.
terre des hommes Deutschland e.V.
Ruppenkampstraße 11 a
49084 Osnabrück
Telefon: 05 41 / 71 01-0
Telefax: 05 41 / 70 72 33
Mail: post@tdh.de
URL: www.tdh.de
Arbeitende Kinder wurden in die Verhandlungen einbezogen
Das am 3. Juli vom bolivianischen Parlament beschlossene Kinder- und Jugendgesetz bezieht die Interessen und Forderungen arbeitender Kinder in Bolivien ein. Erstmals wurde mit der Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens (UNATsBO) eine Vertretung dieser Kinder an den Gesetzesverhandlungen beteiligt.
"Das Gesetz anerkennt die momentane Situation der Kinder in Bolivien und schafft für sie die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit sie geschützt und nicht kriminalisiert werden", erklärte Iris Stolz, Fachreferentin von terre des hommes. "Selbstverständlich muss das Ziel bleiben, Kinderarbeit zu überwinden, denn Kindheit soll nicht Arbeit, sondern Spielen und Lernen bedeuten. Doch die Kinderarbeit in Bolivien ist Ausdruck von Armut, die nicht per Gesetz, sondern nur in einem langfristigen Entwicklungsprozess abgeschafft werden kann. Bis dahin muss es darum gehen, die Kinder besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und ihren Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben anzuerkennen. Wir begrüßen, dass hier nicht wie sonst üblich allein von Erwachsenen über die Kinder entschieden wurde, sondern die betroffenen Kinder gehört und einbezogen wurden".
Die neue Regelung sieht vor, dass die Arbeit von Kindern unter Bedingungen stattfinden muss, die ihre Gesundheit und ihr Recht auf Bildung gewährleisten. Außerdem sollen die Kinder davor geschützt werden, aufgrund ihres Alters geringer als Erwachsene entlohnt zu werden. Die Arbeit der Kinder soll künftig unter der Aufsicht von lokalen staatlichen Kinderschutzstellen stehen, die Fälle prüfen, um die entsprechende Genehmigung zu erteilen oder auch Schutz- und Hilfsangebote zu machen. Der Staat wird verpflichtet, in einem periodischen Zensus zu ermitteln, wie viele Kinder in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen arbeiten.
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