08.07.2014 12:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die insolvente Prokon Regenerative Energien GmbH soll offenbar fortbestehen. Gegen den Prokon-Gründer wurde unterdessen nach Medienberichten eine einstweilige Verfügung erlassen.
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Autor der Pressemeldung "Prokon: Unternehmen soll fortgeführt werden - Einstweilige Verfügung gegen Prokon-Gründer" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.