08.07.2014 17:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Außenminister Steinmeier zu Präsidentschaftswahlen in Afghanistan
Kurzfassung: Außenminister Steinmeier zu Präsidentschaftswahlen in AfghanistanZu den Präsidentschaftswahlen in Afghanistan sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute (08.07.):Die Menschen in Afghanistan ...
[Auswärtiges Amt - 08.07.2014] Außenminister Steinmeier zu Präsidentschaftswahlen in Afghanistan
Zu den Präsidentschaftswahlen in Afghanistan sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute (08.07.):
Die Menschen in Afghanistan haben Drohungen und Gewalt mutig getrotzt und sich in großer Zahl an beiden Wahlgängen beteiligt. Sie haben Anspruch darauf, dass die Vorwürfe über massive Wahlfälschungen rasch untersucht und vollständig aufgeklärt werden.
Die historische Chance auf den ersten demokratischen Machtwechsel in der Geschichte Afghanistans darf jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Beiden Kandidaten kommt in dieser kritischen Situation größte Verantwortung zu. Ich fordere sie auf, den Wahlprozess nicht durch Aufrufe zum Boykott oder gar zur Gewalt zu gefährden und mit politischem Weitblick und gemeinsam mit der Wahlkommission an der Klärung der Vorwürfe mitzuwirken. Das kann nur im Rahmen der Verfassung und der dafür vorgesehenen afghanischen Institutionen geschehen.
Das wäre unverantwortlich und widerspräche dem Wunsch der afghanischen Bevölkerung nach einem friedlichen und demokratischen Wechsel. Deutschland verbindet mit Afghanistan eine tiefe historische Freundschaft. Wir wollen dieses schwer geprüfte Land auf seinem Weg zu einem stabilen und demokratischen Gemeinwesen weiter begleiten. Ein Scheitern der Wahlen wäre für dieses Bemühen ein schwerer Rückschlag.
Hintergrund:
Gestern hat die Unabhängige Wahlkommission erste Teilergebnisse des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen bekannt gegeben. Danach liegt der Kandidat Ashraf Ghani Ahmadzai bei 56,44 Prozent der Stimmen. Der zweite Stichwahl-Kandidat, Abdullah Abdullah, kommt auf 43,56 Prozent. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Ahmed Youssuf Nuristani, hat darauf verwiesen, dass es sich um ein vorläufiges Ergebnis handelt. Zunächst muss die bereits laufende teilweise Neuauszählung der Stimmen wie auch die Entscheidung der Unabhängigen Beschwerdekommission abgewartet werden.
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Werderscher Markt 1
10117 Berlin
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Zu den Präsidentschaftswahlen in Afghanistan sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute (08.07.):
Die Menschen in Afghanistan haben Drohungen und Gewalt mutig getrotzt und sich in großer Zahl an beiden Wahlgängen beteiligt. Sie haben Anspruch darauf, dass die Vorwürfe über massive Wahlfälschungen rasch untersucht und vollständig aufgeklärt werden.
Die historische Chance auf den ersten demokratischen Machtwechsel in der Geschichte Afghanistans darf jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Beiden Kandidaten kommt in dieser kritischen Situation größte Verantwortung zu. Ich fordere sie auf, den Wahlprozess nicht durch Aufrufe zum Boykott oder gar zur Gewalt zu gefährden und mit politischem Weitblick und gemeinsam mit der Wahlkommission an der Klärung der Vorwürfe mitzuwirken. Das kann nur im Rahmen der Verfassung und der dafür vorgesehenen afghanischen Institutionen geschehen.
Das wäre unverantwortlich und widerspräche dem Wunsch der afghanischen Bevölkerung nach einem friedlichen und demokratischen Wechsel. Deutschland verbindet mit Afghanistan eine tiefe historische Freundschaft. Wir wollen dieses schwer geprüfte Land auf seinem Weg zu einem stabilen und demokratischen Gemeinwesen weiter begleiten. Ein Scheitern der Wahlen wäre für dieses Bemühen ein schwerer Rückschlag.
Hintergrund:
Gestern hat die Unabhängige Wahlkommission erste Teilergebnisse des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen bekannt gegeben. Danach liegt der Kandidat Ashraf Ghani Ahmadzai bei 56,44 Prozent der Stimmen. Der zweite Stichwahl-Kandidat, Abdullah Abdullah, kommt auf 43,56 Prozent. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Ahmed Youssuf Nuristani, hat darauf verwiesen, dass es sich um ein vorläufiges Ergebnis handelt. Zunächst muss die bereits laufende teilweise Neuauszählung der Stimmen wie auch die Entscheidung der Unabhängigen Beschwerdekommission abgewartet werden.
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