09.07.2014 10:33 Uhr in Gesundheit & Wellness von Borchert & Schrader PR GmbH
Röteln: Trotz Risiken immer noch unzureichende Durchimpfungsraten
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Im Kindesalter sind Röteln harmlos. Erkrankt aber eine schwangere Frau an dem Virus, kann dies zu Fehlbildungen beim Kind oder zu einer Fehlgeburt führen. Trotz dieses hohen Risikos besteht immer noch eine unzureichende Durchimpfung bei Röteln, aber auch bei Masern. Laut einer Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland hat mit etwa 46 % fast die Hälfte aller Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren keinen ausreichenden Röteln-Impfschutz.(1) Dies stellt ein enormes Risiko ...
[Borchert & Schrader PR GmbH - 09.07.2014] (Mynewsdesk) Im Kindesalter sind Röteln harmlos. Erkrankt aber eine schwangere Frau an dem Virus, kann dies zu Fehlbildungen beim Kind oder zu einer Fehlgeburt führen. Trotz dieses hohen Risikos besteht immer noch eine unzureichende Durchimpfung bei Röteln, aber auch bei Masern. Laut einer Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland hat mit etwa 46 % fast die Hälfte aller Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren keinen ausreichenden Röteln-Impfschutz.(1) Dies stellt ein enormes Risiko für ungeborene Kinder dar.
Frau Dr. med. Heike Perlitz klärt über die wichtigsten Fragen zum Thema Röteln auf.
Wann ist eine Röteln-Infektion besonders gefährlich und warum?
Erkrankt eine Frau während ihrer Schwangerschaft an Röteln, kann das Virus auf dem Blutweg über die Plazenta direkt in den Kreislauf des Embryos gelangen. Dadurch wird das ungeborene Kind ebenfalls infiziert, was zu einer Schädigung der Zellen führt und somit eine Fehlbildung der Organe oder eine Fehlgeburt auslösen kann. Risiko und der Schweregrad einer solchen Fehlbildung hängen davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft sich das Kind infiziert. Erkrankt eine Frau innerhalb der ersten 8 Schwangerschaftswochen an dem Rötelnvirus, trägt das Kind in 90 Prozent der Fälle Schäden davon. In den darauffolgenden Wochen (12. – 24.) sinkt das Risiko der Fehlbildung zwar, liegt aber immer noch bei 25 bis 35 Prozent.
Welche Schäden kann das Kind davon tragen?
Eine vorgeburtliche Schädigung des Kindes als Folge einer Rötelninfektion der Mutter in der Schwangerschaft, nennt sich Rötelnembryopathie. Die Entwicklungsstörungen des Kindes zeigen sich meist an Augen, Ohren und am Herzen. Blindheit, Innenohrtaubheit und Herzfehler können die Folgen sein. Auch geistige Behinderungen oder eine Leberentzündung sind möglich.
Trotz des hohen Risikos bestehen immer noch unzureichende Durchimpfungsraten bei Röteln. Wie kommt das?
Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist es, dass kein Kind mehr mit einer Rötelnembryopathie geboren wird. In Deutschland sind aber leider noch zu viele ungeborene Kinder einer Infektion ausgesetzt, da eine gewisse Impfmüdigkeit in der Bevölkerung zu beobachten ist. Erhebliche Impflücken bestehen vor allem bei erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter. Vielen Menschen sind die schwerwiegenden Folgen von Infektionskrankheiten offenbar nicht bewusst. Bei Röteln kommt hinzu, dass die Krankheit bei Erwachsenen oft ohne Symptome verläuft, so dass man sich einer Ansteckung nicht bewusst ist.
Was heißt das konkret für Frauen, die nicht wissen, ob sie einen ausreichenden Impfschutz haben?
Eine Impfung während der Schwangerschaft ist nicht möglich, da die Impfung mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt wird. Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher dringend ihren Impfstatus überprüfen lassen. Laut Ständiger Impfkommission STIKO sollen alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein.
Die Impfung wird mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig vor Röteln, Masern und Mumps schützt, verabreicht. Neben der Impfung gegen Röteln ist nämlich auch der Schutz vor Masern in Deutschland noch nicht ausreichend. Es kommt immer wieder zu regionalen Häufungen von Masern-Erkrankungen bei jungen Erwachsenen.
1. Poethko-Müller C., Schmitz R. Impfstatus von Erwachsenen in Deutschland. Bundesgesundheitsblatt 2013, 56:845-857
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=== Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft (Bild) ===
Erkrankt eine Frau während ihrer Schwangerschaft an Röteln, kann das beim Kind eine
Rötelnembryopathie auslösen und zu Fehlbildungen führen. Das Risiko und der Schweregrad einer solchen Fehlbildung hängen vom Zeitpunkt der Schwanger-schaft ab. Infiziert sich eine Frau innerhalb der ersten 8 Schwangerschaftswochen mit dem Rötelnvirus, trägt das Kind in 90 % der Fälle Schäden davon. In den darauffolgenden Wochen sinkt das Risiko der Fehlbildung etwas, liegt aber immer noch bei 25 35%.
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Frau Dr. med. Heike Perlitz klärt über die wichtigsten Fragen zum Thema Röteln auf.
Wann ist eine Röteln-Infektion besonders gefährlich und warum?
Erkrankt eine Frau während ihrer Schwangerschaft an Röteln, kann das Virus auf dem Blutweg über die Plazenta direkt in den Kreislauf des Embryos gelangen. Dadurch wird das ungeborene Kind ebenfalls infiziert, was zu einer Schädigung der Zellen führt und somit eine Fehlbildung der Organe oder eine Fehlgeburt auslösen kann. Risiko und der Schweregrad einer solchen Fehlbildung hängen davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft sich das Kind infiziert. Erkrankt eine Frau innerhalb der ersten 8 Schwangerschaftswochen an dem Rötelnvirus, trägt das Kind in 90 Prozent der Fälle Schäden davon. In den darauffolgenden Wochen (12. – 24.) sinkt das Risiko der Fehlbildung zwar, liegt aber immer noch bei 25 bis 35 Prozent.
Welche Schäden kann das Kind davon tragen?
Eine vorgeburtliche Schädigung des Kindes als Folge einer Rötelninfektion der Mutter in der Schwangerschaft, nennt sich Rötelnembryopathie. Die Entwicklungsstörungen des Kindes zeigen sich meist an Augen, Ohren und am Herzen. Blindheit, Innenohrtaubheit und Herzfehler können die Folgen sein. Auch geistige Behinderungen oder eine Leberentzündung sind möglich.
Trotz des hohen Risikos bestehen immer noch unzureichende Durchimpfungsraten bei Röteln. Wie kommt das?
Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist es, dass kein Kind mehr mit einer Rötelnembryopathie geboren wird. In Deutschland sind aber leider noch zu viele ungeborene Kinder einer Infektion ausgesetzt, da eine gewisse Impfmüdigkeit in der Bevölkerung zu beobachten ist. Erhebliche Impflücken bestehen vor allem bei erwachsenen Frauen im gebärfähigen Alter. Vielen Menschen sind die schwerwiegenden Folgen von Infektionskrankheiten offenbar nicht bewusst. Bei Röteln kommt hinzu, dass die Krankheit bei Erwachsenen oft ohne Symptome verläuft, so dass man sich einer Ansteckung nicht bewusst ist.
Was heißt das konkret für Frauen, die nicht wissen, ob sie einen ausreichenden Impfschutz haben?
Eine Impfung während der Schwangerschaft ist nicht möglich, da die Impfung mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt wird. Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher dringend ihren Impfstatus überprüfen lassen. Laut Ständiger Impfkommission STIKO sollen alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein.
Die Impfung wird mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig vor Röteln, Masern und Mumps schützt, verabreicht. Neben der Impfung gegen Röteln ist nämlich auch der Schutz vor Masern in Deutschland noch nicht ausreichend. Es kommt immer wieder zu regionalen Häufungen von Masern-Erkrankungen bei jungen Erwachsenen.
1. Poethko-Müller C., Schmitz R. Impfstatus von Erwachsenen in Deutschland. Bundesgesundheitsblatt 2013, 56:845-857
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=== Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft (Bild) ===
Erkrankt eine Frau während ihrer Schwangerschaft an Röteln, kann das beim Kind eine
Rötelnembryopathie auslösen und zu Fehlbildungen führen. Das Risiko und der Schweregrad einer solchen Fehlbildung hängen vom Zeitpunkt der Schwanger-schaft ab. Infiziert sich eine Frau innerhalb der ersten 8 Schwangerschaftswochen mit dem Rötelnvirus, trägt das Kind in 90 % der Fälle Schäden davon. In den darauffolgenden Wochen sinkt das Risiko der Fehlbildung etwas, liegt aber immer noch bei 25 35%.
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Borchert & Schrader PR GmbH, Frau Theresa Schneider
Antwerpener Str. -12 6, 50672 Köln, -
Tel.: 0221-92573840; http://shortpr.com/9xpeaz
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Autor der Pressemeldung "Röteln: Trotz Risiken immer noch unzureichende Durchimpfungsraten" ist Borchert & Schrader PR GmbH, vertreten durch Theresa Schneider.