09.07.2014 15:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Ostbeauftragte Gleicke: Heimkinderfonds Ost finanziell abgesichert - Betroffene sollen bis 30. September Ansprüche anmelden
Kurzfassung: Ostbeauftragte Gleicke: Heimkinderfonds Ost finanziell abgesichert - Betroffene sollen bis 30. September Ansprüche anmeldenZum heutigen Kabinettsbeschluss zum Heimkinderfonds Ost erklärt Iris Gleick ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 09.07.2014] Ostbeauftragte Gleicke: Heimkinderfonds Ost finanziell abgesichert - Betroffene sollen bis 30. September Ansprüche anmelden
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Heimkinderfonds Ost erklärt Iris Gleicke, Ostbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss steht der Heimkinderfonds Ost auf finanziell sicheren Beinen. Die Leistungen werden wie bisher gewährt, ohne irgendwelche Einschränkungen bei den Kriterien."
Bürgerinnen und Bürger, denen während des Aufenthaltes in einem DDR-Kinderheim Unrecht widerfahren ist und die deshalb Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds Ost anmelden möchten, müssen sich bis zum 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden.
Iris Gleicke betont: "Das geht unbürokratisch und schnell: Sie müssen nicht extra zu den Behörden gehen und auch keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Ein formloses Schreiben genügt, um die Frist einzuhalten."
Die in jedem Bundesland zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie hier.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Heimkinderfonds Ost erklärt Iris Gleicke, Ostbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss steht der Heimkinderfonds Ost auf finanziell sicheren Beinen. Die Leistungen werden wie bisher gewährt, ohne irgendwelche Einschränkungen bei den Kriterien."
Bürgerinnen und Bürger, denen während des Aufenthaltes in einem DDR-Kinderheim Unrecht widerfahren ist und die deshalb Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds Ost anmelden möchten, müssen sich bis zum 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden.
Iris Gleicke betont: "Das geht unbürokratisch und schnell: Sie müssen nicht extra zu den Behörden gehen und auch keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Ein formloses Schreiben genügt, um die Frist einzuhalten."
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, 11019 Berlin, Deutschland
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