Mittelfristige Finanzprojektion: Öffentliche Haushalte verstetigen Konsolidierung

Kurzfassung: Mittelfristige Finanzprojektion: Öffentliche Haushalte verstetigen KonsolidierungDas Bundesministerium der Finanzen legte am 9. Juli 2014 turnusgemäß die mittelfristige Finanzprojektion der öffent ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 10.07.2014] Mittelfristige Finanzprojektion: Öffentliche Haushalte verstetigen Konsolidierung

Das Bundesministerium der Finanzen legte am 9. Juli 2014 turnusgemäß die mittelfristige Finanzprojektion der öffentlichen Haushalte für die Jahre 2014 bis 2018 zur Beratung im Arbeitskreis Stabilitätsrat vor. Die Ergebnisse der Schätzung bestätigen die Aussicht auf dauerhafte Überschüsse. Bereits seit dem Jahr 2012 weist Deutschland einen ausgeglichenen Staatshaushalt aus und zeigt die Erfolge seiner wachstumsfreundlichen Konsolidierung. Damit wird in dieser Legislaturperiode die Grundlage geschaffen, um die Schuldenquote innerhalb von zehn Jahren wieder unter die Maastricht-Obergrenze von 60 % des BIP zurück zu führen.
2013 verzeichneten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung bereits zum zweiten Mal in Folge einen strukturellen Überschuss. Diesen kann Deutschland bis 2018 in Höhe von % des BIP verstetigen. Die anhaltende Verbesserung der Finanzierungssalden sichert langfristig die Einhaltung nationaler sowie europäischer Schulden- und Fiskalregeln.
Die positive Entwicklung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen führt auch mittelfristig zu einem kontinuierlichen Rückgang der Schuldenquote auf voraussichtlich auf rund 65 % des BIP im Jahr 2018.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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